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MeinBefund24

Allgemeine Geschäftsbedingungen

und Kundeninformationen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungsverträge über ärztliche Videokonsultationen, die über die Website meinbefund24.de gebucht werden.

(2) Ihr Vertragspartner ist Mirco Giannini, Arzt, Münsterlandstraße 33, 10317 Berlin, E-Mail: kontakt@meinbefund24.de (nachfolgend „der Arzt"). Der Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB kommt unmittelbar mit dem Arzt zustande.

(3) Das Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten, die volljährig sind und die Leistung als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

(4) Für den ärztlichen Bericht zu einem Antrag auf Sozialleistungen (nachfolgend „Antragsbericht") gelten diese Bedingungen mit den Besonderheiten der §§ 3a, 4a, 5a und 9a, für die Videosprechstunde zur Ernährungstherapie (nachfolgend „Ernährungssprechstunde") mit den Besonderheiten der §§ 3b und 5b, für den Konsiliarbericht vor einer Psychotherapie (nachfolgend „Konsiliarbericht") mit den Besonderheiten der §§ 3c und 5c, für die ärztliche Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen nach Aktenlage (nachfolgend „Ersteinschätzung") mit den Besonderheiten der §§ 3d, 5d und 9a. Soweit dort nichts anderes steht, gelten die übrigen Paragraphen auch für sie.

(5) Der Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Er liest Ihre Unterlagen selbst, führt das Gespräch persönlich und verantwortet Zusammenfassung und Bericht allein. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte, die Rechnung weist den Rechenweg aus (§§ 5 und 5a).

§ 2 Vertragsschluss, Vertragssprache, Vertragstext

(1) Die Darstellung der Leistung auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" geben Sie ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Behandlungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Arzt die Buchung per E-Mail bestätigt.

(2) Vor dem Absenden der Buchung können Sie Ihre Eingaben auf einer Übersichtsseite prüfen und korrigieren.

(3) Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch, je nachdem, in welcher Sprache Sie den Buchungsvorgang durchführen. Weichen die deutsche und die englische Fassung dieser Bedingungen voneinander ab, gilt die deutsche Fassung.

(4) Der Vertragstext (Buchungsdaten und diese Geschäftsbedingungen) wird gespeichert und Ihnen mit der Buchungsbestätigung per E-Mail übersandt.

§ 3 Leistung: ärztliche Befundbesprechung per Video

(1) Gegenstand des Vertrags ist eine ärztliche Beratung per Videogespräch zu einem bereits vorliegenden medizinischen Befund (zum Beispiel Befund einer MRT-, CT- oder Röntgenuntersuchung, Arztbrief oder Entlassungsbrief, Laborwerte, Gewebebefund, Ultraschall-, EKG- oder Lungenfunktionsbefund). Der Arzt erklärt Ihnen, was der Befund aussagt, ordnet ihn ein und beantwortet Ihre Fragen dazu. Sie erhalten danach eine schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs.

(2) Die Beratung ersetzt keine Untersuchung und keine Behandlung. Der Arzt stellt keine neue Diagnose und trifft keine Therapieentscheidung; Diagnose und Behandlung bleiben Sache der Ärztin oder des Arztes, die Sie behandeln und Ihre Vorgeschichte kennen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder andere Bescheinigungen werden nicht ausgestellt. Ein Privatrezept stellt der Arzt nur im Einzelfall aus, wenn er es nach dem Gespräch für vertretbar hält; darauf besteht kein Anspruch.

(3) Die Beratung findet als synchrones Videogespräch statt (in der Regel 20 Minuten). Sie benötigen ein geeignetes Endgerät mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung.

(4) Ergibt sich vor oder während des Gesprächs, dass Ihr Anliegen eine Untersuchung oder eine Behandlung erfordert, weist der Arzt Sie darauf hin und nennt Ihnen den geeigneten Weg (behandelnde Praxis, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117, in Notfällen 112).

§ 3a Leistung: ärztlicher Bericht zu einem Antrag (Antragsbericht)

(1) Beim Antragsbericht sichtet der Arzt die medizinischen Unterlagen, die Sie hochladen, führt mit Ihnen ein Videogespräch (in der Regel 20 Minuten) und schreibt einen ärztlichen Bericht. Den Bericht legen Sie selbst einem Antrag oder Widerspruch bei: zur Feststellung einer Behinderung (Grad der Behinderung), zur Rente wegen Erwerbsminderung oder zu Leistungen der Pflegeversicherung.

(2) Der Bericht ordnet die vorliegenden Befunde, gibt sie mit ihrer Quelle wieder, nennt, was in den Unterlagen fehlt, und enthält eine ärztliche Einschätzung, soweit die Unterlagen sie tragen. Grundlage sind allein Ihre Unterlagen und das Gespräch. Eine körperliche Untersuchung findet nicht statt; der Bericht sagt das ausdrücklich.

(3) Der Arzt schuldet keinen bestimmten Inhalt der Einschätzung und kein bestimmtes Ergebnis Ihres Verfahrens. Über Ihren Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle. Der Arzt formuliert weder Antrag noch Widerspruch, berechnet keine Fristen, berät nicht rechtlich und vertritt Sie nicht gegenüber Behörden, Versicherungsträgern oder Gerichten. Der Bericht zum Pflegegrad trifft keine Aussage zum Pflegegrad selbst, der Bericht zur Erwerbsminderungsrente keine zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

(4) Sie erhalten den Bericht als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail, innerhalb von 5 Werktagen nach dem Gespräch. Werktage im Sinne dieser Bedingungen sind Montag bis Freitag, ausgenommen bundesweite gesetzliche Feiertage. Hat der Arzt im Gespräch weitere Unterlagen erbeten, beginnt die Frist mit deren Eingang. Ist die qualifizierte Signatur aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, erhalten Sie den Bericht fristgerecht mit Unterschrift und die signierte Fassung nachgereicht.

(5) Zur Leistung gehört die Begleitung bis zur Entscheidung der zuständigen Stelle über den Antrag oder Widerspruch, dem Sie den Bericht beigelegt haben: Der Arzt beantwortet Rückfragen zum Bericht, zu Ihren Unterlagen und zur Begutachtung und prüft auf Wunsch, ob die medizinische Begründung des Bescheids die vorgelegten Befunde trifft. Ob er schriftlich, am Telefon oder per Video antwortet, entscheidet der Arzt nach der Frage. Die Begleitung endet vier Wochen nach Zugang des Bescheids, spätestens zwölf Monate nach dem Gespräch. Weitergehende Leistungen, insbesondere eine ärztliche Stellungnahme zu einem Widerspruch gegen diesen Bescheid oder ein weiteres Beratungsgespräch, das über die Beantwortung von Rückfragen hinausgeht, sind eine neue Buchung. Absatz 3 gilt auch für die Begleitung: Ob und wie Sie Widerspruch einlegen, klären Sie mit einem Sozialverband oder einer Anwältin.

(6) Sie können für eine angehörige Person buchen. Der Arzt schreibt den Bericht nur mit deren Einverständnis. Nimmt sie am Gespräch nicht selbst teil, laden Sie ihr unterschriebenes Einverständnis hoch (das Formular erhalten Sie nach der Buchung) oder weisen Ihre Vertretungsbefugnis nach, etwa durch eine Vorsorgevollmacht oder einen Betreuerausweis.

(7) Tragen Ihre Unterlagen nach ärztlicher Beurteilung keinen Bericht, teilt der Arzt Ihnen schriftlich mit, was fehlt und welche Fachrichtung es liefern kann. In diesem Fall wird nur die Beratung berechnet (§ 5a Absatz 4).

(8) Nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung lässt der Arzt die Unterlagen von einem Sprachmodell vorsortieren. Er prüft jede Angabe selbst und verantwortet den Bericht allein. Ohne Ihre Einwilligung ordnet er die Unterlagen von Hand; Höchstbetrag und Frist bleiben dieselben.

§ 3b Leistung: Videosprechstunde zur Ernährungstherapie

(1) In der Ernährungssprechstunde erhebt der Arzt per Videogespräch (in der Regel 20 Minuten) Ihre Vorgeschichte, sieht vorgelegte Unterlagen wie Laborwerte, Arztbriefe oder Ihren Medikationsplan ein und beurteilt, ob eine Ernährungstherapie durch eine qualifizierte Ernährungsfachkraft medizinisch notwendig ist.

(2) Ist sie nach seiner Beurteilung notwendig, stellt er eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus und schickt sie Ihnen als PDF per E-Mail, in der Regel mit qualifizierter elektronischer Signatur, bei einer Störung des Signaturdienstes mit Unterschrift und Stempel. Ist sie nicht notwendig, stellt er keine Bescheinigung aus und erklärt Ihnen, warum. Auf eine Bescheinigung besteht kein Anspruch; die Beurteilung trifft der Arzt nach ärztlichem Ermessen.

(3) Ob Ihre Krankenkasse die Ernährungstherapie bezuschusst, entscheidet allein die Krankenkasse; einen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 SGB V). Die Bescheinigung stellt ein approbierter Arzt in Privatpraxis aus; sie trägt deshalb keine Betriebsstätten- und keine Arztnummer der vertragsärztlichen Versorgung. Mit Beihilfe klären Sie mit Ihrer Beihilfestelle, ob die Bescheinigung als Verordnung genügt.

(4) Die Sprechstunde ersetzt keine Untersuchung vor Ort und keine laufende Behandlung. Arzneimittel verordnet der Arzt in der Ernährungssprechstunde nicht. § 3 Absatz 4 gilt entsprechend.

(5) Die Ernährungstherapie selbst führt die Ernährungsfachkraft Ihrer Wahl durch. Sie ist nicht Partei dieses Vertrags und erhält vom Arzt keine Vergütung. Hochgeladene Unterlagen sind Arbeitsmittel und werden wie in § 4 Absatz 2 gelöscht.

§ 3c Leistung: Konsiliarbericht vor Psychotherapie

(1) Vor einer ambulanten Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin oder einem Psychologischen Psychotherapeuten klärt der Arzt per Videogespräch (in der Regel 20 Minuten) ab, ob körperliche Ursachen oder ärztliche Gründe gegen die Therapie sprechen (§ 1 Absatz 2 Psychotherapeutengesetz). Grundlage sind Ihre Angaben im Fragebogen, das Gespräch und vorgelegte Unterlagen wie Laborwerte oder Arztbriefe. Eine körperliche Untersuchung findet nicht statt; hält der Arzt sie oder weitere Untersuchungen für nötig, vermerkt er sie im Bericht als notwendige Maßnahme.

(2) Danach füllt der Arzt den Konsiliarbericht auf dem Vordruck Ihres Kostenträgers aus: Beihilfe Berlin, Beihilfe des Bundes oder DKV; für andere Beihilfestellen, private Versicherungen und Selbstzahler auf dem Berliner Vordruck. Den Inhalt bestimmt er nach ärztlichem Ermessen; ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet.

(3) Der Arzt druckt den Bericht aus, unterschreibt ihn und schickt ihn per Post an die Therapiepraxis oder an Sie, wie Sie es im Fragebogen angeben; eine Kopie und die Rechnung erhalten Sie per E-Mail. Für die Beihilfe trägt der Bericht, wie vorgeschrieben, keinen Namen und keine anderen personenbezogenen Daten.

(4) Gesetzliche Krankenkassen verlangen den Konsiliarbericht eines Vertragsarztes (§ 28 Absatz 3 SGB V), auch bei Kostenerstattung. Der Arzt arbeitet in Privatpraxis; soll Ihre gesetzliche Krankenkasse die Therapie bezahlen, ist dieser Bericht dafür nicht geeignet.

(5) Die Sprechstunde ersetzt keine Untersuchung vor Ort, keine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung und keine Notfallversorgung. In einer akuten Krise wählen Sie den Notruf 112 oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111. Arzneimittel verordnet der Arzt hier nicht. § 3 Absatz 4 gilt entsprechend.

(6) Die Therapiepraxis ist nicht Partei dieses Vertrags und erhält vom Arzt keine Vergütung. Hochgeladene Unterlagen sind Arbeitsmittel und werden wie in § 4 Absatz 2 gelöscht.

§ 3d Leistung: Ärztliche Ersteinschätzung nach Aktenlage

(1) Der Arzt liest die Unterlagen, die Sie zu einem Antrag oder Widerspruch wegen einer Schwerbehinderung, einer Erwerbsminderungsrente oder eines Pflegegrads hochladen, und schreibt Ihnen eine Ersteinschätzung in vier Teilen: was die Befunde medizinisch tragen (beim Grad der Behinderung als Spanne nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, bei der Erwerbsminderungsrente zum Leistungsvermögen, beim Pflegegrad zu den Einschränkungen für die Begutachtung, ohne Aussage zum Grad selbst), Ihre Unterlagen nach Gesundheitsstörung geordnet, bis zu drei fehlende Befunde mit der Fachrichtung, die sie ausstellen kann, und eine Empfehlung für den nächsten Schritt.

(2) Die Ersteinschätzung beruht allein auf Ihren Unterlagen und Ihren Angaben im Fragebogen, ohne Gespräch und ohne Untersuchung. Sie ist für Sie bestimmt, nicht zum Einreichen bei der zuständigen Stelle, und trägt keine qualifizierte elektronische Signatur. Der Arzt schuldet keinen bestimmten Inhalt und kein bestimmtes Ergebnis Ihres Verfahrens; lohnt sich ein Arztbericht nach seiner Beurteilung nicht, steht das so in der Ersteinschätzung. Über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Rechtliche Beratung, etwa zu Widerspruch oder Fristen, ist nicht Teil der Leistung, ebenso wenig eine Prognose, wie über Ihren Antrag entschieden wird.

(3) Nach der Zahlung laden Sie Bescheid und Befunde auf der Unterlagenseite hoch, bis zu 60 Dateien, ohne Begrenzung der Seitenzahl, und starten dort die Ersteinschätzung. Nach dem Start lassen sich keine Unterlagen mehr nachreichen. Die Ersteinschätzung kommt in zwei Werktagen nach dem Start als PDF per E-Mail, zusammen mit der Rechnung.

(4) Laden Sie Unterlagen einer anderen Person hoch, versichern Sie, dass sie einverstanden ist oder Sie sie vertreten. Die Ersteinschätzung geht an Sie.

(5) Bis der Arzt mit der Bearbeitung beginnt, können Sie die Ersteinschätzung auf der Unterlagenseite kostenfrei stornieren; die Zahlung wird vollständig erstattet, Ihre Unterlagen werden gelöscht. Danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich; § 9a bleibt unberührt.

(6) Die Ersteinschätzung und die Unterlagen, auf denen sie beruht, gehören zur Patientenakte und werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 630f Absatz 3 BGB).

§ 4 Ihr Befund: Bereitstellung, Umgang, Löschung

(1) Sie stellen den Befund nach der Buchung als Foto oder PDF über die dafür vorgesehene Seite bereit oder zeigen ihn im Gespräch in die Kamera. Ohne den schriftlichen Befund kann der Arzt nur erklären, was Sie ihm daraus vorlesen oder zeigen; Bilddateien einer Untersuchung allein (etwa MRT-Aufnahmen) werden nicht befundet.

(2) Der hochgeladene Befund ist Arbeitsmittel für das Gespräch. Er wird nach dem Versand der Zusammenfassung gelöscht, spätestens 14 Tage nach dem Hochladen; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Was aus dem Gespräch dokumentationspflichtig ist, wird in der Patientenakte festgehalten (§ 10).

(3) Ein Termin ist für einen Befund vorgesehen. Möchten Sie mehrere Befunde besprechen, buchen Sie bitte entsprechend mehrere Termine.

§ 4a Unterlagen beim Antragsbericht

(1) Sie laden Ihre Unterlagen über die Seite hoch, deren Link Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten (bis zu 60 Dateien als PDF oder Foto), und füllen dort einen Fragebogen aus. Den Zugang zum Videogespräch erhalten Sie, sobald die ersten Unterlagen vorliegen. Unterlagen können Sie nachreichen, bis der Bericht versandt ist.

(2) Anders als beim Befundgespräch (§ 4 Absatz 2) sind die Unterlagen Grundlage des Berichts. Sie werden zusammen mit dem Fragebogen und dem Bericht als Teil der Patientenakte zehn Jahre aufbewahrt (§ 630f Absatz 3 BGB). Sagen Sie vor dem Gespräch ab, werden die hochgeladenen Unterlagen gelöscht.

(3) Ihre Angaben und Unterlagen müssen vollständig und zutreffend sein und die Person betreffen, für die der Bericht geschrieben wird.

§ 5 Vergütung und Abrechnung nach der GOÄ

(1) Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten nach der Konsultation eine Rechnung, die die angesetzten Gebührenziffern und Steigerungssätze ausweist (§ 12 GOÄ).

(2) Die Vergütung für eine Befundbesprechung beträgt 20,11 €: die eingehende Beratung (GOÄ Nr. 3, Dauer mindestens zehn Minuten) zum 2,3-fachen Satz. Mehr wird für das gebuchte Gespräch nicht berechnet, es sei denn, Sie vereinbaren ausdrücklich zusätzliche Leistungen (etwa ein Privatrezept).

(3) Die schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs ist in der Beratung enthalten und wird nicht gesondert berechnet. Gebührenziffer und Steigerungssatz weist die Rechnung aus. Die Vergütung fällt in voller Höhe an, wenn das Gespräch stattgefunden hat, unabhängig davon, wie der Befund einzuordnen war.

(4) Wirtschaftlicher Hinweis (§ 630c Absatz 3 BGB): Die Konsultation ist eine privatärztliche Selbstzahlerleistung. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt nicht. Ob eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe erstattet, richtet sich nach Ihrem Tarif; klären Sie dies bei Bedarf vor der Buchung. Die voraussichtlichen Kosten erhalten Sie zusätzlich in Textform mit der Buchungsbestätigung.

§ 5a Vergütung beim Antragsbericht

(1) Der Antragsbericht wird nach der GOÄ nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet, nicht pauschal: die Beratung per Video (GOÄ Nr. 1, 10,72 €; entsteht kein Bericht und dauert das Gespräch mindestens zehn Minuten, ist die Beratung die einzige Leistung und wird nach GOÄ Nr. 3 berechnet, 20,11 €), der Bericht je angefangene Stunde Arbeitszeit (GOÄ Nr. 85, 67,03 € beim 2,3-fachen Satz) und die Schreibgebühr je Seite (GOÄ Nr. 95, 3,50 €). Bei besonderer Schwierigkeit kann der Arzt den Bericht bis zum 3,5-fachen Satz berechnen (102,00 € je Stunde); die Rechnung begründet das.

(2) Bei der Buchung zahlen Sie den dort genannten Höchstbetrag als Vorschuss: 249,00 € für den Bericht zu Schwerbehinderung und Pflegegrad, 349,00 € für den Bericht zu Erwerbsminderungsrente. Die Rechnung übersteigt den Höchstbetrag nicht; der Arzt bemisst Steigerungssatz und berechnete Stunden entsprechend. Liegt die Rechnung darunter, erstattet er die Differenz mit der Rechnung auf das Zahlungsmittel, mit dem Sie bezahlt haben. Der Höchstbetrag ist ein Endbetrag einschließlich einer etwa anfallenden Umsatzsteuer.

(3) Sozialtarif: Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, kann bei der Buchung den Sozialtarif wählen. Alle Gebühren werden dann zum einfachen Satz berechnet; der Höchstbetrag beträgt 125,00 € (Schwerbehinderung und Pflegegrad), 165,00 € (Erwerbsminderungsrente). Den aktuellen Bescheid laden Sie nach der Buchung hoch. Der Arzt kann den Bericht zurückhalten, bis der Nachweis vorliegt.

(4) Schreibt der Arzt keinen Bericht, weil die Unterlagen ihn nicht tragen (§ 3a Absatz 7), berechnet er nur die Beratung per Video und erstattet den übrigen Vorschuss.

(5) Wirtschaftlicher Hinweis (§ 630c Absatz 3 BGB): Der Antragsbericht ist eine Leistung auf Ihr Verlangen (§ 1 Absatz 2 Satz 2 GOÄ). Krankenkassen, Pflegekassen und die Rentenversicherung erstatten die Kosten nicht, private Versicherer und die Beihilfe in aller Regel ebenfalls nicht. Die Gebühren und den Höchstbetrag erhalten Sie zusätzlich in Textform mit der Buchungsbestätigung.

(6) Die Vergütung hängt nicht davon ab, wie die Einschätzung ausfällt oder wie über Ihren Antrag entschieden wird. Für Absage, Umbuchung und Nichterscheinen gilt § 7.

§ 5b Vergütung bei der Ernährungssprechstunde

(1) Die Vergütung beträgt 29,99 € (GOÄ Nr. 3, Beratung, und Nr. 5 entsprechend, symptombezogene Untersuchung per Video, § 6 Absatz 2 GOÄ). Die Bescheinigung ist darin enthalten; die Rechnung weist Ziffern und Steigerungssätze aus.

(2) Die Vergütung wird für die Sprechstunde geschuldet. Sie fällt in voller Höhe an, wenn das Gespräch stattgefunden hat, auch wenn der Arzt keine Bescheinigung ausstellt.

(3) Wirtschaftlicher Hinweis (§ 630c Absatz 3 BGB): Die Sprechstunde ist eine privatärztliche Selbstzahlerleistung; die gesetzliche Krankenversicherung erstattet sie nicht. Ein Zuschuss der Krankenkasse betrifft die Ernährungstherapie selbst, nicht diese Sprechstunde. Für Absage, Umbuchung und Nichterscheinen gilt § 7.

§ 5c Vergütung beim Konsiliarbericht

(1) Die Vergütung beträgt 37,99 € (GOÄ Nr. 1, Beratung, Nr. 5 entsprechend, symptombezogene Untersuchung per Video, § 6 Absatz 2 GOÄ, und Nr. 75, Konsiliarbericht). Der Bericht ist darin enthalten; die Rechnung weist Ziffern und Steigerungssätze aus.

(2) Die Vergütung fällt in voller Höhe an, wenn das Gespräch stattgefunden hat. Der Bericht wird in jedem Fall ausgestellt, mit dem Ergebnis, das der Arzt für zutreffend hält.

(3) Wirtschaftlicher Hinweis (§ 630c Absatz 3 BGB): Der Konsiliarbericht ist eine privatärztliche Selbstzahlerleistung; die gesetzliche Krankenversicherung erstattet ihn nicht. Ob Beihilfe oder private Krankenversicherung erstatten, richtet sich nach deren Bedingungen. Für Absage, Umbuchung und Nichterscheinen gilt § 7.

§ 5d Vergütung bei der Ersteinschätzung

(1) Die Vergütung beträgt 17,49 € als fester Preis: GOÄ Nr. 80 zum einfachen Satz. Die Ersteinschätzung ist eine Leistung auf Ihr Verlangen (§ 1 Absatz 2 Satz 2 GOÄ); die Rechnung weist Ziffer und Steigerungssatz aus.

(2) Bestellen Sie danach zum selben Thema die Antragsbegleitung und entsteht der Arztbericht, wird die Ersteinschätzung neben dem Bericht nicht berechnet, weil der Bericht ihre Arbeit enthält (§ 4 Absatz 2a GOÄ). Die 17,49 € gehen dann mit der Abrechnung des Berichts auf das Zahlungsmittel zurück, mit dem Sie die Ersteinschätzung bezahlt haben.

(3) Wirtschaftlicher Hinweis (§ 630c Absatz 3 BGB): Die Ersteinschätzung ist eine privatärztliche Selbstzahlerleistung. Krankenkassen, Pflegekassen und die Rentenversicherung erstatten die Kosten nicht, private Versicherer und die Beihilfe in aller Regel ebenfalls nicht. Die Kosten erhalten Sie zusätzlich in Textform mit der Bestellbestätigung.

(4) Die Vergütung hängt nicht davon ab, wie die Einschätzung ausfällt oder wie über Ihren Antrag entschieden wird.

§ 6 Zahlung

(1) Die Zahlung erfolgt bei der Buchung als Vorauszahlung auf die zu erwartende Vergütung (Vorschuss) über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. Die verfügbaren Zahlungsmittel werden im Buchungsvorgang angezeigt.

(2) Für die Nutzung eines Zahlungsmittels werden keine zusätzlichen Entgelte erhoben.

(3) Die Endabrechnung erfolgt über die Rechnung nach § 5; die Vorauszahlung wird angerechnet.

§ 7 Terminabsage, Umbuchung, Nichterscheinen, technische Störungen

(1) Sie können den Termin bis zum Terminbeginn kostenfrei absagen oder umbuchen (über den Link in der Buchungsbestätigung oder per E-Mail an kontakt@meinbefund24.de). Bei Absage vor Terminbeginn wird die Vorauszahlung vollständig erstattet.

(2) Erscheinen Sie ohne Absage nicht zum Termin, kann der Arzt eine Ausfallpauschale von 15,00 € berechnen; der übersteigende Teil der Vorauszahlung wird erstattet. Die Pauschale entfällt oder mindert sich, wenn der Termin anderweitig vergeben werden konnte, wenn Sie das Nichterscheinen nicht zu vertreten haben oder wenn Sie nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

(3) Der Arzt kann den Termin absagen, insbesondere wenn sich bereits aus Ihren Angaben vor dem Gespräch ergibt, dass eine Videokonsultation nicht geeignet ist. In diesem Fall wird die Vorauszahlung vollständig erstattet.

(4) Kommt das Videogespräch aus technischen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht zustande, wird der Termin kostenfrei nachgeholt oder die Vorauszahlung auf Ihren Wunsch vollständig erstattet.

§ 8 Ihre Mitwirkung, Abbruch der Konsultation

(1) Ihre Angaben zur Person, zum Befund und zu Ihrer Vorgeschichte müssen vollständig und zutreffend sein (§ 630c Absatz 1 BGB). Der Arzt kann im Gespräch verlangen, dass Sie den Befund in die Kamera zeigen.

(2) Der Arzt kann die Konsultation beenden, wenn die erforderliche Mitwirkung unterbleibt, Ihre Identität nicht festgestellt werden kann, konkrete Anhaltspunkte für unzutreffende Angaben bestehen oder Warnzeichen eine körperliche Untersuchung erfordern.

(3) Wird die Konsultation beendet, weil die Mitwirkung unterbleibt, die Identität nicht feststellbar ist oder Angaben unzutreffend sind, bleibt die Vergütung für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet (§ 628 Absatz 1 BGB). Wird die Konsultation beendet, weil eine körperliche Untersuchung erforderlich ist, gilt § 5 Absatz 3; die ärztliche Beurteilung einschließlich der Verweisung an eine geeignete Stelle ist Teil der geschuldeten Leistung.

§ 9 Widerrufsrecht, Kündigung

(1) Bei Behandlungsverträgen nach § 630a BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. § 312 Absatz 2 Nummer 7 BGB nimmt Behandlungsverträge von den Vorschriften über Fernabsatzverträge einschließlich des Widerrufsrechts nach § 312g BGB aus.

(2) Unabhängig davon können Sie den Behandlungsvertrag bis zum Beginn der Konsultation jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 627 BGB); in diesem Fall gilt § 7 Absatz 1 und 2. Kündigen Sie nach Beginn der Konsultation, ist die Vergütung für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet (§ 628 Absatz 1 BGB).

§ 9a Widerrufsrecht beim Antragsbericht und bei der Ersteinschätzung

(1) Ob auch die Verträge über einen Antragsbericht oder eine Ersteinschätzung als Behandlungsverträge vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen sind (§ 9 Absatz 1), ist nicht geklärt. Für diese Verträge steht Ihnen deshalb das folgende Widerrufsrecht zu. Die kostenfreie Absage bis zum Terminbeginn nach § 7 Absatz 1 und die kostenfreie Stornierung der Ersteinschätzung nach § 3d Absatz 5 bleiben daneben bestehen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mirco Giannini, Arzt, Münsterlandstraße 33, 10317 Berlin, Telefon 030 70016878, E-Mail kontakt@meinbefund24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://meinbefund24.de/widerruf/ ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(2) Ihr Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Leistung, wenn Sie vor ihrem Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt.

(3) Online widerrufen Sie über die Seite Vertrag widerrufen; der Link steht am Fuß jeder Seite.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Mirco Giannini, Arzt, Münsterlandstraße 33, 10317 Berlin, E-Mail kontakt@meinbefund24.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 10 Dokumentation, Einsicht, Datenschutz

(1) Die Behandlung wird nach § 630f BGB in einer Patientenakte dokumentiert; dokumentiert werden auch der Zeitpunkt und die Dauer der Videokonsultation sowie eine etwaige Ablehnung der Behandlung mit den maßgeblichen Gründen.

(2) Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf elektronische Abschriften (§ 630g BGB). Die erste Kopie Ihrer Daten erhalten Sie unentgeltlich (Artikel 15 Absatz 3 DSGVO). Anfragen richten Sie an kontakt@meinbefund24.de.

(3) Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

(4) Für Dokumentation, Berichte und Bescheinigungen nutzt der Arzt auch Software mit künstlicher Intelligenz. Sie wertet Ihre Angaben, die Mitschrift des Gesprächs und Ihre Unterlagen aus und macht Vorschläge; jeden Vorschlag prüft der Arzt, die ärztlichen Entscheidungen trifft er allein.

§ 11 Haftung

Der Arzt haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Geschäftsbedingungen enthalten keine Beschränkung der Haftung.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

Der Arzt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unabhängig davon können Sie sich bei Fragen zu einer ärztlichen Behandlung an die Ärztekammer Berlin wenden.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben Ihnen die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen dieses Staates durch diese Rechtswahl erhalten (Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Rom I).

(2) Ein Gerichtsstand wird nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Stand: 29.10.2026, Version 2.11 (MeinBefund24)