Pflegegrad: Ärztliche Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen
Ein Arzt liest Ihre Befunde und sagt Ihnen in zwei Werktagen schriftlich, welche Einschränkungen sie für die Begutachtung belegen, was fehlt und was Sie als Nächstes tun.
17,49 €, fester Preis, nach GOÄ zum einfachen Satz
- Belege für die Begutachtung
- Ihre Unterlagen sortiert
- Fehlende Befunde benannt
- Klarer nächster Schritt
- Ohne Terminnach Aktenlage
- In 2 Werktagenals PDF per Mail
- Storno kostenlosbis Arbeitsbeginn
Das steht in Ihrer Ersteinschätzung
01Ihre Einschätzung
Welche Einschränkungen im Alltag Ihre Befunde für die Begutachtung belegen, begründet aus Ihren Unterlagen.
02Ihre Unterlagen sortiert
Alle Dokumente nach Gesundheitsstörung geordnet, mit Datum und dem, was davon für Ihren Antrag zählt.
03Was noch fehlt
Bis zu drei Befunde, die in Ihren Unterlagen noch fehlen, und welche Fachrichtung Ihnen jeden davon ausstellen kann.
04Ihr nächster Schritt
Eine klare Empfehlung mit Begründung: Ihre Befunde reichen, erst ergänzen oder ein Arztbericht ist sinnvoll.
Lohnt sich ein Arztbericht nicht, steht das so in Ihrer Einschätzung. Folgt er doch, wird die Ersteinschätzung nicht extra berechnet.
Ärztliche Antragsbegleitung: Mehr Chancen auf Ihren Pflegegrad
Ein Arzt prüft Ihre Befunde, holt heraus, was die Pflegekasse sehen muss, schreibt den Bericht zum Beilegen und begleitet Sie bis zum Bescheid.
- Befunde ärztlich geprüft
- Arztbericht in 5 Werktagen
- Begleitung bis zum Bescheid
- Höchstens 249 €nach Arbeitszeit
- Übriges Geldwird erstattet
- Termine ab morgentäglich bis 22 Uhr
Warum ärztliche Begleitung die Chancen erhöht
Die Pflegekasse entscheidet nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Der Gutachter sieht nur, was mit Datum belegt ist und beim Besuch greifbar vorliegt. Genau dort setzt die ärztliche Begleitung Ihres Antrags an.
Entschieden wird nach Belegen
Was nicht mit Datum belegt ist, fließt in die Begutachtung nicht ein. Eine Lücke wirkt wie ein fehlender Pflegebedarf.
Arztbriefe sagen nicht alles
Ihre Ärzte schreiben für die Behandlung. Die Begutachtung fragt nach Modul 5: welche Maßnahmen wie oft anfallen.
Ein Arzt, der die Prüfung kennt
Er ordnet Ihre Unterlagen nach dem Raster der Begutachtung, sagt, was fehlt, und worauf der Gutachter achtet.
Was in der Begleitung steckt
- Prüfung aller Befunde durch einen Arzt, vor dem Gespräch
- 20 Minuten Videogespräch: was belegt ist und was fehlt
- Signierter Arztbericht, geordnet wie die Begutachtung prüft
- Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes
- Musterbrief für fehlende Befunde bei Ihren Ärzten
- Begleitung bis zum Bescheid und seine ärztliche Einordnung
Alles im Höchstbetrag von 249 € enthalten, abgerechnet nach Arbeitszeit. Was darunter bleibt, wird erstattet.
So läuft es ab
- 01
Termin wählen und bezahlen
249 € bei der Buchung, Termin ab 24 Stunden danach. Storno bis zum Beginn kostenlos.
- 02
Unterlagen hochladen
Gleich nach der Buchung: Arztbriefe und Befunde der letzten drei Jahre. Der Arzt liest alles vorher.
- 03
20 Minuten Videogespräch
Der Arzt bespricht Ihre Befunde, klärt offene Punkte und fragt, was die Unterlagen nicht sagen.
- 04
Arztbericht und Begleitung
Signierter Arztbericht als PDF in 5 Werktagen, danach Begleitung bis zum Bescheid.
Was im Arztbericht steht
Der Bericht deckt ab, was ärztliche Unterlagen beitragen: vor allem Modul 5, das mit 20 Prozent in die Bewertung eingeht.
Ärztlicher Bericht
Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (Modul 5)
5.1 Elf Dauermedikamente richten, reichen, Einnahme überwachen
Häufigkeit: viermal täglich
Durch wen: Pflegedienst morgens, sonst Tochter
Beleg: U6
5.2 Insulin unter die Haut
Häufigkeit: einmal täglich
Durch wen: Pflegedienst
Beleg: U8
5.8 Wundversorgung am linken Unterschenkel
Häufigkeit: dreimal pro Woche
Durch wen: Pflegedienst
Beleg: U8, U7
5.13 Kardiologie und Neurologie, mit Begleitung und Fahrt
Häufigkeit: sechsmal im Jahr
Durch wen: Tochter
Beleg: U4, U5
Zum Pflegegrad selbst sagt der Bericht nichts: Den ermittelt die Begutachtung im Auftrag der Pflegekasse.
- Verzeichnis Ihrer Unterlagen mit Datum, Verfasser und Fachrichtung
- Diagnosen mit Beleg und ihren Folgen für den Alltag
- Verordnete Maßnahmen nach den 16 Kriterien des Moduls 5: was, wie oft, durch wen
- Hinweise zu Gedächtnis, Orientierung und Verhalten, soweit fachärztlich belegt
- Ihre Angaben aus dem Gespräch, getrennt von den Befunden
- Fehlende Befunde und Ihre behandelnden Ärzte
- Als Anlage: eine Vorlage, um zwei Wochen Alltag zu protokollieren
Preis: 249 € Höchstbetrag, abgerechnet nach Arbeitszeit
Ärzte dürfen keine Pauschalen berechnen und kein Honorar vom Ergebnis abhängig machen. Es gilt die Gebührenordnung für Ärzte.
- Sie zahlen 249 € bei der Buchung. Mehr wird es nie.
- Die Rechnung folgt der Zeit, die der Arzt tatsächlich gebraucht hat.
- Was darunter bleibt, wird automatisch erstattet.
- Kein Bericht, kein Honorar dafür
- Reichen Ihre Unterlagen für einen Bericht nicht aus, sagt der Arzt das im Gespräch und nennt, was fehlt. Dann zahlen Sie nur das Gespräch (20,11 €), der Rest der 249 € wird erstattet. Einen Bericht erhalten Sie auch, wenn er Lücken benennt.
- Sozialtarif
- Mit Bürgergeld oder Grundsicherung höchstens 125 €: alle Gebühren zum einfachen Satz. Den Nachweis laden Sie nach der Buchung hoch.
- Storno
- Bis zum Beginn des Gesprächs kostenlos, die Erstattung läuft automatisch.
So wird abgerechnet
| Beratung im Videogespräch (Nr. 1) | 10,72 € |
|---|---|
| Bericht, je angefangene Stunde Arbeitszeit (Nr. 85, 2,3-facher Satz) | 67,03 € |
| Schreibgebühr je Seite (Nr. 95) | 3,50 € |
Beispiel: zwei Stunden Arbeit, sechs Seiten Bericht
- Rechnung
- 165,78 €
- Bei der Buchung gezahlt
- 249,00 €
- Sie erhalten zurück
- 83,22 €
Wer macht was
Ihr Hausarzt
behandelt Sie und schreibt auf, was er selbst untersucht hat. Für die Gliederung eines Antrags fehlt ihm oft die Zeit.
Sozialverband oder Fachanwältin
führen Widerspruch und Fristen und vertreten Sie gegenüber der Behörde. Beide raten, ärztliche Unterlagen beizulegen.
Die ärztliche Begleitung
legt die Befunde aller Ihrer Ärzte so nebeneinander, wie die Stelle prüft, sagt, was fehlt, und bleibt bis zum Bescheid.
Wer Sie begleitet
Ein in Deutschland approbierter Arzt in eigener Praxis. Er untersucht Sie nicht, sondern arbeitet aus Ihren Unterlagen und dem Gespräch, liest alles selbst und signiert den Bericht qualifiziert elektronisch. Seinen Namen und sein Foto sehen Sie bei der Buchung, sobald Sie einen Termin gewählt haben.
Lohnt sich die Begleitung für Sie?
Sechs Fragen, kostenlos und ohne Anmeldung, das Ergebnis direkt danach.
Frage 1 von 6
Ihr Ergebnis
Begleitung buchenmax. 249 €Orientierung aus Ihren Antworten, keine ärztliche Einschätzung.
Häufige Fragen
Was ist die ärztliche Ersteinschätzung?
Ein in Deutschland approbierter Arzt liest Ihren Bescheid und Ihre Befunde und sagt Ihnen schriftlich, welche Einschränkungen Ihre Befunde für die Begutachtung belegen, welche Unterlagen noch fehlen und was Sie als Nächstes tun können.
Sie stützt sich allein auf Ihre Unterlagen, ohne Gespräch und ohne Untersuchung. Sie ist für Sie bestimmt, nicht zum Einreichen bei der zuständigen Stelle.
Was kostet sie, und wie schnell kommt sie?
17,49 € als fester Preis, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (Nr. 80, einfacher Satz). Sie kommt in zwei Werktagen als PDF per E-Mail, gezählt ab Ihrem Start auf der Unterlagenseite.
Bis der Arzt mit der Bearbeitung beginnt, können Sie kostenlos stornieren, mit einem Klick auf Ihrer Unterlagenseite. Die Zahlung geht dann vollständig zurück.
Und wenn ich danach den Arztbericht möchte?
Dann buchen Sie die Antragsbegleitung über den Link, der in Ihrer Ersteinschätzung steht. Entsteht der Arztbericht, wird die Ersteinschätzung nicht extra berechnet: Die gezahlten 17,49 € gehen mit der Abrechnung des Berichts zurück.
Lohnt sich ein Bericht nicht, steht das so in Ihrer Einschätzung.
Erhöht die Begleitung wirklich meine Chancen?
Der Medizinische Dienst bewertet, was belegt ist und beim Besuch sichtbar wird. Fehlende Befunde drücken das Ergebnis; das räumt die Begleitung vorher aus.
Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand versprechen, und wir tun es nicht. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein die Pflegekasse, nicht der Arzt.
Was heißt Begleitung bis zum Bescheid?
Nach dem Bericht bleibt der Arzt für Sie erreichbar und beantwortet Fragen zu Ihren Unterlagen oder zur Begutachtung. Kommt der Bescheid, prüft er auf Wunsch, ob dessen medizinische Begründung Ihre Befunde trifft. Das gilt bis vier Wochen nach dem Bescheid, längstens zwölf Monate nach dem Gespräch, alles im Höchstbetrag.
Ob und wie Sie Widerspruch einlegen, klären Sie mit einem Sozialverband oder einer Anwältin. Braucht der Widerspruch eine neue ärztliche Stellungnahme, ist das eine neue Buchung.
Der Medizinische Dienst kommt schon in wenigen Tagen. Reicht die Zeit?
Der Termin liegt frühestens 24 Stunden nach der Buchung, der Bericht kommt bis zu 5 Werktage nach dem Gespräch. Liegt die Begutachtung früher, hilft das Gespräch trotzdem: Sie wissen danach, was Sie bereitlegen und worauf der Gutachter achtet.
Den Bericht können Sie der Pflegekasse nachreichen, auch nach der Begutachtung.
Bestimmt der Bericht den Pflegegrad?
Nein. Den Pflegegrad ermittelt die Begutachtung aus der Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen, in der Regel bei einem Hausbesuch. Dazu macht der Bericht keine Aussage.
Er stellt zusammen, was aus ärztlichen Unterlagen in die Begutachtung einfließt: Diagnosen, verordnete Maßnahmen und fachärztlich belegte Einschränkungen.
Kann ich für meine Mutter oder meinen Vater buchen?
Ja, mit dem Einverständnis der betroffenen Person. Nach der Buchung erhalten Sie ein Formular für Vollmacht und Einverständnis, das Sie unterschrieben hochladen.
Am Gespräch nimmt die betroffene Person möglichst selbst teil; Sie können dabei sein.
Muss die Pflegekasse dem Bericht folgen?
Nein. Die Pflegekasse entscheidet selbst und ist an keine ärztliche Einschätzung gebunden. Der Bericht ist eine Unterlage unter mehreren, die Sie einreichen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Arztbriefe, Entlassungsberichte, Medikationsplan, Verordnungen für Pflege und Therapien, den letzten Bescheid, falls vorhanden. Bis zu 60 Dateien als PDF oder Foto.
Der Arzt hat mich nie untersucht. Geht das?
Der Bericht stützt sich auf die Befunde Ihrer behandelnden Ärzte und auf das Gespräch mit Ihnen. Er nennt jede Unterlage, auf der er beruht, und trennt Befunde von Ihren eigenen Angaben.
Dass keine körperliche Untersuchung stattfand, steht im Bericht. Wo ein Befund fehlt, benennt er die Lücke offen, statt sie zu überspielen oder zu schätzen.
Widerspruch oder neuer Antrag?
Das ist eine Rechtsfrage, die ein Sozialverband, der Pflegestützpunkt oder eine Anwältin mit Ihnen klärt; wir beraten dazu nicht, weil das Rechtsdienstleistung wäre.
Für beide Wege gilt: Je vollständiger die ärztlichen Unterlagen, desto besser lässt sich die Begutachtung nachvollziehen. Der Bericht stellt sie zusammen.
Kann nicht mein Hausarzt den Bericht schreiben?
Fragen Sie ihn danach. Was Ihr Hausarzt selbst untersucht hat, beschreibt er am besten, und das hat Gewicht. Für einen Antrag zählt aber, was alle Ihre Unterlagen zusammen belegen, in der Gliederung, nach der die zuständige Stelle prüft. Dafür fehlt in der Sprechstunde meist die Zeit.
Der Arztbericht ersetzt Ihren Hausarzt nicht, er ergänzt ihn: Er führt die Unterlagen aller Behandler zusammen, ordnet sie nach diesem Raster und benennt, was noch fehlt.
Was kostet der Bericht, und zahlt eine Kasse?
Sie zahlen vorab höchstens 249 €. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte nach der tatsächlichen Arbeitszeit; liegt die Rechnung darunter, erhalten Sie die Differenz zurück.
Der Bericht ist eine Leistung auf Ihren Wunsch und für Selbstzahler. Krankenkassen und Pflegekassen erstatten ihn nicht.
Was, wenn meine Unterlagen nichts hergeben?
Dann gibt es keinen Bericht. Im Gespräch erfahren Sie, welche Befunde fehlen.
Berechnet wird in diesem Fall nur das Gespräch, der Rest der 249 € geht an Sie zurück. Gibt es einen Bericht, erhalten Sie ihn auch dann, wenn er sagt, was Ihre Befunde nicht belegen.
- Höchstens 249 €nach Arbeitszeit
- Übriges Geldwird erstattet
- Termine ab morgentäglich bis 22 Uhr
Was die Begleitung ist und was nicht
- Eine ärztliche Einschätzung Ihrer Befunde, keine Entscheidung: Die trifft allein die zuständige Stelle.
- Kein Ergebnisversprechen: Der Bericht sagt auch, was Ihre Befunde nicht belegen, und nennt, was noch fehlt.
- Kein Widerspruch, keine Antragsbegründung, keine Fristen: Das ist Rechtsdienstleistung, dafür gibt es Sozialverbände und Fachanwälte.
- Keine körperliche Untersuchung: Grundlage sind Ihre Unterlagen und das Gespräch, beides wertet der Arzt selbst aus.
Was kostenlos geht
Der Antrag bei der Pflegekasse und der Widerspruch kosten nichts.
Pflegekasse und Pflegestützpunkte beraten Sie kostenlos.
Praxen geben Einsicht in Ihre Akte, die erste Kopie ist kostenlos.
Musterbrief PatientenakteFür den Widerspruch: Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Musterbrief Widerspruch
Wer den Rechtsteil macht
- Fachanwälte für Sozialrecht: Widerspruch, Klage, Akteneinsicht.
- VdK und SoVD beraten ihre Mitglieder und helfen beim Widerspruch.
- Wir empfehlen keine Kanzlei und erhalten von niemandem Geld.