Schwerbehinderung: Ärztliche Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen
Ein Arzt liest Ihre Befunde und sagt Ihnen in zwei Werktagen schriftlich, welchen GdB sie tragen, was fehlt und was Sie als Nächstes tun.
17,49 €, fester Preis, nach GOÄ zum einfachen Satz
- GdB als Spanne eingeschätzt
- Ihre Unterlagen sortiert
- Fehlende Befunde benannt
- Klarer nächster Schritt
- Ohne Terminnach Aktenlage
- In 2 Werktagenals PDF per Mail
- Storno kostenlosbis Arbeitsbeginn
Das steht in Ihrer Ersteinschätzung
01Ihre Einschätzung
Welchen GdB Ihre Befunde voraussichtlich tragen, als Spanne nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
02Ihre Unterlagen sortiert
Alle Dokumente nach Gesundheitsstörung geordnet, mit Datum und dem, was davon für Ihren Antrag zählt.
03Was noch fehlt
Bis zu drei Befunde, die in Ihren Unterlagen noch fehlen, und welche Fachrichtung Ihnen jeden davon ausstellen kann.
04Ihr nächster Schritt
Eine klare Empfehlung mit Begründung: Ihre Befunde reichen, erst ergänzen oder ein Arztbericht ist sinnvoll.
Lohnt sich ein Arztbericht nicht, steht das so in Ihrer Einschätzung. Folgt er doch, wird die Ersteinschätzung nicht extra berechnet.
Ärztliche Antragsbegleitung: Mehr Chancen auf den richtigen GdB
Ein Arzt prüft Ihre Befunde, ordnet sie so, wie das Versorgungsamt den GdB prüft, schreibt den Bericht zum Beilegen und begleitet Sie bis zum Bescheid.
- Befunde ärztlich geprüft
- Arztbericht in 5 Werktagen
- Begleitung bis zum Bescheid
- Höchstens 249 €nach Arbeitszeit
- Übriges Geldwird erstattet
- Termine ab morgentäglich bis 22 Uhr
Warum ärztliche Begleitung die Chancen erhöht
Das Versorgungsamt entscheidet nach Aktenlage: nach den Befunden, die Sie einreichen, und denen, die es bei Ihren Ärzten anfordert, gelesen nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Genau dort setzt die ärztliche Begleitung an.
Entschieden wird nach Aktenlage
Niemand untersucht Sie. Das Amt wertet nur die Befunde, die vorliegen. Was fehlt, fließt nicht in die Bewertung Ihres GdB ein.
Arztbriefe sagen nicht alles
Ihre Ärzte schreiben Diagnosen. Das Amt fragt nach Auswirkungen wie Gehstrecke und Alltag. Das steht selten so darin.
Ein Arzt, der die Prüfung kennt
Er ordnet alle Befunde nach Funktionssystemen wie das Amt, sagt, was fehlt, und nennt Ärzte, die es noch bestätigen sollten.
Was in der Begleitung steckt
- Prüfung aller Befunde durch einen Arzt, vor dem Gespräch
- 20 Minuten Videogespräch: was belegt ist und was fehlt
- Signierter Arztbericht, geordnet nach Funktionssystemen
- Ihre behandelnden Ärzte fürs Formular, mit Fachrichtung
- Musterbrief für fehlende Befunde bei Ihren Ärzten
- Begleitung bis zum Bescheid und seine ärztliche Einordnung
Alles im Höchstbetrag von 249 € enthalten, abgerechnet nach Arbeitszeit. Was darunter bleibt, wird erstattet.
So läuft es ab
- 01
Termin wählen und bezahlen
249 € bei der Buchung, Termin ab 24 Stunden danach. Storno bis zum Beginn kostenlos.
- 02
Unterlagen hochladen
Gleich nach der Buchung: Arztbriefe und Befunde der letzten drei Jahre. Der Arzt liest alles vorher.
- 03
20 Minuten Videogespräch
Der Arzt bespricht Ihre Befunde, klärt offene Punkte und fragt, was die Unterlagen nicht sagen.
- 04
Arztbericht und Begleitung
Signierter Arztbericht als PDF in 5 Werktagen, danach Begleitung bis zum Bescheid.
Was im Arztbericht steht
Der Bericht folgt dem Raster, nach dem die Behörde selbst arbeitet: den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
Ärztlicher Bericht
Gesundheitsstörungen nach Funktionssystemen
Diabetes mellitus Typ 2 mit intensivierter Insulintherapie
Beleg: U7 Diabetologie, 18.06.2026
Spanne laut Tabelle: 30 bis 40
Trägt der Befund das? teilweise
Lücke: Einschnitte im Alltag nicht beschrieben
Knie-Totalendoprothese rechts mit Bewegungseinschränkung
Beleg: U2 Klinik, U3 Reha, U5 Orthopädie
Spanne laut Tabelle: mindestens 20
Trägt der Befund das? teilweise
Lücke: Aktuelle Bewegungsmaße fehlen
Lendenwirbelsäule mit Spinalkanalstenose L4/5
Beleg: U4 Radiologie, U5 Orthopädie
Spanne laut Tabelle: 20 bis 30
Trägt der Befund das? teilweise
Lücke: Gehstrecke und neurologischer Befund fehlen
Die vorliegenden Befunde tragen einen GdB von 40. Einen GdB von 50 tragen sie derzeit nicht.
- Verzeichnis Ihrer Unterlagen mit Datum, Verfasser und Fachrichtung
- Krankheitsverlauf in zeitlicher Folge
- Jede Gesundheitsstörung mit Beleg, Funktionssystem und Spanne laut Tabelle
- Ärztliche Einschätzung des Gesamt-GdB als Spanne, mit Begründung
- Medizinische Voraussetzungen von Merkzeichen, soweit die Unterlagen etwas dazu sagen
- Ihre Angaben aus dem Gespräch, getrennt von den Befunden
- Fehlende Befunde: welcher Facharzt was noch belegen sollte
- Ihre behandelnden Ärzte zum Eintragen in das Antragsformular
Preis: 249 € Höchstbetrag, abgerechnet nach Arbeitszeit
Ärzte dürfen keine Pauschalen berechnen und kein Honorar vom Ergebnis abhängig machen. Es gilt die Gebührenordnung für Ärzte.
- Sie zahlen 249 € bei der Buchung. Mehr wird es nie.
- Die Rechnung folgt der Zeit, die der Arzt tatsächlich gebraucht hat.
- Was darunter bleibt, wird automatisch erstattet.
- Kein Bericht, kein Honorar dafür
- Reichen Ihre Unterlagen für einen Bericht nicht aus, sagt der Arzt das im Gespräch und nennt, was fehlt. Dann zahlen Sie nur das Gespräch (20,11 €), der Rest der 249 € wird erstattet. Einen Bericht erhalten Sie auch, wenn er Lücken benennt.
- Sozialtarif
- Mit Bürgergeld oder Grundsicherung höchstens 125 €: alle Gebühren zum einfachen Satz. Den Nachweis laden Sie nach der Buchung hoch.
- Storno
- Bis zum Beginn des Gesprächs kostenlos, die Erstattung läuft automatisch.
So wird abgerechnet
| Beratung im Videogespräch (Nr. 1) | 10,72 € |
|---|---|
| Bericht, je angefangene Stunde Arbeitszeit (Nr. 85, 2,3-facher Satz) | 67,03 € |
| Schreibgebühr je Seite (Nr. 95) | 3,50 € |
Beispiel: zwei Stunden Arbeit, sechs Seiten Bericht
- Rechnung
- 165,78 €
- Bei der Buchung gezahlt
- 249,00 €
- Sie erhalten zurück
- 83,22 €
Wer macht was
Ihr Hausarzt
behandelt Sie und schreibt auf, was er selbst untersucht hat. Für die Gliederung eines Antrags fehlt ihm oft die Zeit.
Sozialverband oder Fachanwältin
führen Widerspruch und Fristen und vertreten Sie gegenüber der Behörde. Beide raten, ärztliche Unterlagen beizulegen.
Die ärztliche Begleitung
legt die Befunde aller Ihrer Ärzte so nebeneinander, wie die Stelle prüft, sagt, was fehlt, und bleibt bis zum Bescheid.
Wer Sie begleitet
Ein in Deutschland approbierter Arzt in eigener Praxis. Er untersucht Sie nicht, sondern arbeitet aus Ihren Unterlagen und dem Gespräch, liest alles selbst und signiert den Bericht qualifiziert elektronisch. Seinen Namen und sein Foto sehen Sie bei der Buchung, sobald Sie einen Termin gewählt haben.
Lohnt sich die Begleitung für Sie?
Sechs Fragen, kostenlos und ohne Anmeldung, das Ergebnis direkt danach.
Frage 1 von 6
Ihr Ergebnis
Begleitung buchenmax. 249 €Orientierung aus Ihren Antworten, keine ärztliche Einschätzung.
Häufige Fragen
Was ist die ärztliche Ersteinschätzung?
Ein in Deutschland approbierter Arzt liest Ihre Unterlagen und sagt Ihnen schriftlich, welchen GdB Ihre Befunde voraussichtlich tragen, als Spanne nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, welche Unterlagen noch fehlen und was Sie als Nächstes tun können.
Sie stützt sich allein auf Ihre Unterlagen, ohne Gespräch und ohne Untersuchung. Sie ist für Sie bestimmt, nicht zum Einreichen bei der zuständigen Stelle.
Was kostet sie, und wie schnell kommt sie?
17,49 € als fester Preis, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (Nr. 80, einfacher Satz). Sie kommt in zwei Werktagen als PDF per E-Mail, gezählt ab Ihrem Start auf der Unterlagenseite.
Bis der Arzt mit der Bearbeitung beginnt, können Sie kostenlos stornieren, mit einem Klick auf Ihrer Unterlagenseite. Die Zahlung geht dann vollständig zurück.
Und wenn ich danach den Arztbericht möchte?
Dann buchen Sie die Antragsbegleitung über den Link, der in Ihrer Ersteinschätzung steht. Entsteht der Arztbericht, wird die Ersteinschätzung nicht extra berechnet: Die gezahlten 17,49 € gehen mit der Abrechnung des Berichts zurück.
Lohnt sich ein Bericht nicht, steht das so in Ihrer Einschätzung.
Erhöht die Begleitung wirklich meine Chancen?
Das Versorgungsamt bewertet nach Aktenlage, was Ihre Befunde belegen. Fehlende Befunde drücken das Ergebnis; das räumt die Begleitung vorher aus.
Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand versprechen, und wir tun es nicht. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein das Versorgungsamt, nicht der Arzt.
Was heißt Begleitung bis zum Bescheid?
Nach dem Bericht bleibt der Arzt für Sie erreichbar und beantwortet Fragen zu Ihren Unterlagen oder zur Begutachtung. Kommt der Bescheid, prüft er auf Wunsch, ob dessen medizinische Begründung Ihre Befunde trifft. Das gilt bis vier Wochen nach dem Bescheid, längstens zwölf Monate nach dem Gespräch, alles im Höchstbetrag.
Ob und wie Sie Widerspruch einlegen, klären Sie mit einem Sozialverband oder einer Anwältin. Braucht der Widerspruch eine neue ärztliche Stellungnahme, ist das eine neue Buchung.
Der Bescheid ist da, die Frist läuft. Reicht die Zeit?
Der Termin liegt frühestens 24 Stunden nach der Buchung, der Bericht kommt bis zu 5 Werktage nach dem Gespräch. Sie können ihn dem Widerspruch nachreichen.
Welche Frist für Sie gilt und bis wann Sie Widerspruch einlegen, klären Sie mit einem Sozialverband oder einer Anwältin; Fristen berechnen wir nicht.
Nennt der Bericht einen GdB?
Er nennt eine Spanne als ärztliche Einschätzung und begründet sie aus Ihren Befunden. Mehrere Störungen werden dabei nicht addiert, sondern in ihrer Gesamtwirkung betrachtet.
Er sagt ebenso deutlich, wenn die Unterlagen einen bestimmten Wert nicht tragen. Die Feststellung selbst trifft allein die Behörde.
Muss die Behörde dem Bericht folgen?
Nein. Die Behörde entscheidet selbst und ist an keine ärztliche Einschätzung gebunden. Der Bericht ist eine Unterlage unter mehreren, die Sie einreichen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Arztbriefe, Entlassungsberichte und Befunde der letzten zwei bis drei Jahre, dazu den letzten Bescheid, falls es einen gibt. Bis zu 60 Dateien als PDF oder Foto.
Fehlt etwas, bekommen Sie nach der Buchung einen Musterbrief für Ihre Ärzte.
Ich habe einen Bescheid erhalten. Wie schnell geht es?
Termine gibt es täglich bis 22 Uhr, frühestens 24 Stunden nach der Buchung, damit der Arzt Ihre Unterlagen vorher liest; meist noch in derselben Woche. Der Bericht folgt innerhalb von 5 Werktagen nach dem Gespräch (Montag bis Freitag, ohne bundesweite Feiertage).
Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Ob und wie Sie sie wahren, klären Sie mit einem Sozialverband oder einer Anwältin; wir berechnen keine Fristen.
Der Arzt hat mich nie untersucht. Geht das?
Der Bericht stützt sich auf die Befunde Ihrer behandelnden Ärzte und auf das Gespräch mit Ihnen. Er nennt jede Unterlage, auf der er beruht, und trennt Befunde von Ihren eigenen Angaben.
Dass keine körperliche Untersuchung stattfand, steht im Bericht. Wo ein Befund fehlt, benennt er die Lücke offen, statt sie zu überspielen oder zu schätzen.
Kann der GdB bei einem Verschlimmerungsantrag auch sinken?
Ja. Bei einer Neufeststellung prüft die Behörde alle Gesundheitsstörungen neu; hat sich eine gebessert, kann der Gesamt-GdB auch niedriger ausfallen.
Der Bericht sagt vorher, was Ihre aktuellen Befunde tragen, auch wenn das weniger ist als bisher. Ob Sie den Antrag stellen, entscheiden Sie.
Kann nicht mein Hausarzt den Bericht schreiben?
Fragen Sie ihn danach. Was Ihr Hausarzt selbst untersucht hat, beschreibt er am besten, und das hat Gewicht. Für einen Antrag zählt aber, was alle Ihre Unterlagen zusammen belegen, in der Gliederung, nach der die zuständige Stelle prüft. Dafür fehlt in der Sprechstunde meist die Zeit.
Der Arztbericht ersetzt Ihren Hausarzt nicht, er ergänzt ihn: Er führt die Unterlagen aller Behandler zusammen, ordnet sie nach diesem Raster und benennt, was noch fehlt.
Was kostet der Bericht, und zahlt eine Kasse?
Sie zahlen vorab höchstens 249 €. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte nach der tatsächlichen Arbeitszeit; liegt die Rechnung darunter, erhalten Sie die Differenz zurück.
Der Bericht ist eine Leistung auf Ihren Wunsch und für Selbstzahler. Krankenkassen und Pflegekassen erstatten ihn nicht.
Was, wenn meine Unterlagen nichts hergeben?
Dann gibt es keinen Bericht. Im Gespräch erfahren Sie, welche Befunde fehlen.
Berechnet wird in diesem Fall nur das Gespräch, der Rest der 249 € geht an Sie zurück. Gibt es einen Bericht, erhalten Sie ihn auch dann, wenn er sagt, was Ihre Befunde nicht belegen.
- Höchstens 249 €nach Arbeitszeit
- Übriges Geldwird erstattet
- Termine ab morgentäglich bis 22 Uhr
Was die Begleitung ist und was nicht
- Eine ärztliche Einschätzung Ihrer Befunde, keine Entscheidung: Die trifft allein die zuständige Stelle.
- Kein Ergebnisversprechen: Der Bericht sagt auch, was Ihre Befunde nicht belegen, und nennt, was noch fehlt.
- Kein Widerspruch, keine Antragsbegründung, keine Fristen: Das ist Rechtsdienstleistung, dafür gibt es Sozialverbände und Fachanwälte.
- Keine körperliche Untersuchung: Grundlage sind Ihre Unterlagen und das Gespräch, beides wertet der Arzt selbst aus.
Was kostenlos geht
Antrag und Widerspruch beim Versorgungsamt kosten nichts.
Praxen geben Einsicht in Ihre Akte, die erste Kopie ist kostenlos.
Musterbrief PatientenakteDie Teilhabeberatung (EUTB) berät kostenlos, schon vor dem Antrag.
Beratungsstelle finden
Wer den Rechtsteil macht
- Fachanwälte für Sozialrecht: Widerspruch, Klage, Akteneinsicht.
- VdK und SoVD beraten ihre Mitglieder und helfen beim Widerspruch.
- Wir empfehlen keine Kanzlei und erhalten von niemandem Geld.