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MeinBefund24

Schwerbehinderung: Ärztliche Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen

Ein Arzt liest Ihre Befunde und sagt Ihnen in zwei Werktagen schriftlich, welchen GdB sie tragen, was fehlt und was Sie als Nächstes tun.

17,49 €, fester Preis, nach GOÄ zum einfachen Satz

Muster-Ersteinschätzung ansehenPDF, erfundener Fall

Das steht in Ihrer Ersteinschätzung

  1. 01Ihre Einschätzung

    Welchen GdB Ihre Befunde voraussichtlich tragen, als Spanne nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

  2. 02Ihre Unterlagen sortiert

    Alle Dokumente nach Gesundheitsstörung geordnet, mit Datum und dem, was davon für Ihren Antrag zählt.

  3. 03Was noch fehlt

    Bis zu drei Befunde, die in Ihren Unterlagen noch fehlen, und welche Fachrichtung Ihnen jeden davon ausstellen kann.

  4. 04Ihr nächster Schritt

    Eine klare Empfehlung mit Begründung: Ihre Befunde reichen, erst ergänzen oder ein Arztbericht ist sinnvoll.

Lohnt sich ein Arztbericht nicht, steht das so in Ihrer Einschätzung. Folgt er doch, wird die Ersteinschätzung nicht extra berechnet.

Ärztliche Antragsbegleitung: Mehr Chancen auf den richtigen GdB

Ein Arzt prüft Ihre Befunde, ordnet sie so, wie das Versorgungsamt den GdB prüft, schreibt den Bericht zum Beilegen und begleitet Sie bis zum Bescheid.

Musterbericht ansehenPDF, vier Seiten, erfundener Fall

Warum ärztliche Begleitung die Chancen erhöht

Das Versorgungsamt entscheidet nach Aktenlage: nach den Befunden, die Sie einreichen, und denen, die es bei Ihren Ärzten anfordert, gelesen nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Genau dort setzt die ärztliche Begleitung an.

Entschieden wird nach Aktenlage

Niemand untersucht Sie. Das Amt wertet nur die Befunde, die vorliegen. Was fehlt, fließt nicht in die Bewertung Ihres GdB ein.

Arztbriefe sagen nicht alles

Ihre Ärzte schreiben Diagnosen. Das Amt fragt nach Auswirkungen wie Gehstrecke und Alltag. Das steht selten so darin.

Ein Arzt, der die Prüfung kennt

Er ordnet alle Befunde nach Funktionssystemen wie das Amt, sagt, was fehlt, und nennt Ärzte, die es noch bestätigen sollten.

Was in der Begleitung steckt

Alles im Höchstbetrag von 249 € enthalten, abgerechnet nach Arbeitszeit. Was darunter bleibt, wird erstattet.

So läuft es ab

  1. 01

    Termin wählen und bezahlen

    249 € bei der Buchung, Termin ab 24 Stunden danach. Storno bis zum Beginn kostenlos.

  2. 02

    Unterlagen hochladen

    Gleich nach der Buchung: Arztbriefe und Befunde der letzten drei Jahre. Der Arzt liest alles vorher.

  3. 03

    20 Minuten Videogespräch

    Der Arzt bespricht Ihre Befunde, klärt offene Punkte und fragt, was die Unterlagen nicht sagen.

  4. 04

    Arztbericht und Begleitung

    Signierter Arztbericht als PDF in 5 Werktagen, danach Begleitung bis zum Bescheid.

Was im Arztbericht steht

Der Bericht folgt dem Raster, nach dem die Behörde selbst arbeitet: den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Ärztlicher Bericht

Gesundheitsstörungen nach Funktionssystemen

Diabetes mellitus Typ 2 mit intensivierter Insulintherapie

Beleg: U7 Diabetologie, 18.06.2026

Spanne laut Tabelle: 30 bis 40

Trägt der Befund das? teilweise

Lücke: Einschnitte im Alltag nicht beschrieben

Knie-Totalendoprothese rechts mit Bewegungseinschränkung

Beleg: U2 Klinik, U3 Reha, U5 Orthopädie

Spanne laut Tabelle: mindestens 20

Trägt der Befund das? teilweise

Lücke: Aktuelle Bewegungsmaße fehlen

Lendenwirbelsäule mit Spinalkanalstenose L4/5

Beleg: U4 Radiologie, U5 Orthopädie

Spanne laut Tabelle: 20 bis 30

Trägt der Befund das? teilweise

Lücke: Gehstrecke und neurologischer Befund fehlen

Die vorliegenden Befunde tragen einen GdB von 40. Einen GdB von 50 tragen sie derzeit nicht.

Auszug aus dem Musterbericht, erfundener Fall. U7 steht für Unterlage Nr. 7. Die Spanne ist der Rahmen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
  • Verzeichnis Ihrer Unterlagen mit Datum, Verfasser und Fachrichtung
  • Krankheitsverlauf in zeitlicher Folge
  • Jede Gesundheitsstörung mit Beleg, Funktionssystem und Spanne laut Tabelle
  • Ärztliche Einschätzung des Gesamt-GdB als Spanne, mit Begründung
  • Medizinische Voraussetzungen von Merkzeichen, soweit die Unterlagen etwas dazu sagen
  • Ihre Angaben aus dem Gespräch, getrennt von den Befunden
  • Fehlende Befunde: welcher Facharzt was noch belegen sollte
  • Ihre behandelnden Ärzte zum Eintragen in das Antragsformular

Preis: 249 € Höchstbetrag, abgerechnet nach Arbeitszeit

Ärzte dürfen keine Pauschalen berechnen und kein Honorar vom Ergebnis abhängig machen. Es gilt die Gebührenordnung für Ärzte.

  • Sie zahlen 249 € bei der Buchung. Mehr wird es nie.
  • Die Rechnung folgt der Zeit, die der Arzt tatsächlich gebraucht hat.
  • Was darunter bleibt, wird automatisch erstattet.
Kein Bericht, kein Honorar dafür
Reichen Ihre Unterlagen für einen Bericht nicht aus, sagt der Arzt das im Gespräch und nennt, was fehlt. Dann zahlen Sie nur das Gespräch (20,11 €), der Rest der 249 € wird erstattet. Einen Bericht erhalten Sie auch, wenn er Lücken benennt.
Sozialtarif
Mit Bürgergeld oder Grundsicherung höchstens 125 €: alle Gebühren zum einfachen Satz. Den Nachweis laden Sie nach der Buchung hoch.
Storno
Bis zum Beginn des Gesprächs kostenlos, die Erstattung läuft automatisch.

So wird abgerechnet

Gebühren nach der Gebührenordnung für Ärzte
Beratung im Videogespräch (Nr. 1)10,72 €
Bericht, je angefangene Stunde Arbeitszeit (Nr. 85, 2,3-facher Satz)67,03 €
Schreibgebühr je Seite (Nr. 95)3,50 €

Beispiel: zwei Stunden Arbeit, sechs Seiten Bericht

Rechnung
165,78 €
Bei der Buchung gezahlt
249,00 €
Sie erhalten zurück
83,22 €

Wer macht was

Ihr Hausarzt

behandelt Sie und schreibt auf, was er selbst untersucht hat. Für die Gliederung eines Antrags fehlt ihm oft die Zeit.

Sozialverband oder Fachanwältin

führen Widerspruch und Fristen und vertreten Sie gegenüber der Behörde. Beide raten, ärztliche Unterlagen beizulegen.

Die ärztliche Begleitung

legt die Befunde aller Ihrer Ärzte so nebeneinander, wie die Stelle prüft, sagt, was fehlt, und bleibt bis zum Bescheid.

Wer Sie begleitet

Ein in Deutschland approbierter Arzt in eigener Praxis. Er untersucht Sie nicht, sondern arbeitet aus Ihren Unterlagen und dem Gespräch, liest alles selbst und signiert den Bericht qualifiziert elektronisch. Seinen Namen und sein Foto sehen Sie bei der Buchung, sobald Sie einen Termin gewählt haben.

Lohnt sich die Begleitung für Sie?

Sechs Fragen, kostenlos und ohne Anmeldung, das Ergebnis direkt danach.

Frage 1 von 6

Worum geht es bei Ihnen?

Häufige Fragen

Was ist die ärztliche Ersteinschätzung?

Ein in Deutschland approbierter Arzt liest Ihre Unterlagen und sagt Ihnen schriftlich, welchen GdB Ihre Befunde voraussichtlich tragen, als Spanne nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, welche Unterlagen noch fehlen und was Sie als Nächstes tun können.

Sie stützt sich allein auf Ihre Unterlagen, ohne Gespräch und ohne Untersuchung. Sie ist für Sie bestimmt, nicht zum Einreichen bei der zuständigen Stelle.

Was kostet sie, und wie schnell kommt sie?

17,49 € als fester Preis, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (Nr. 80, einfacher Satz). Sie kommt in zwei Werktagen als PDF per E-Mail, gezählt ab Ihrem Start auf der Unterlagenseite.

Bis der Arzt mit der Bearbeitung beginnt, können Sie kostenlos stornieren, mit einem Klick auf Ihrer Unterlagenseite. Die Zahlung geht dann vollständig zurück.

Und wenn ich danach den Arztbericht möchte?

Dann buchen Sie die Antragsbegleitung über den Link, der in Ihrer Ersteinschätzung steht. Entsteht der Arztbericht, wird die Ersteinschätzung nicht extra berechnet: Die gezahlten 17,49 € gehen mit der Abrechnung des Berichts zurück.

Lohnt sich ein Bericht nicht, steht das so in Ihrer Einschätzung.

Erhöht die Begleitung wirklich meine Chancen?

Das Versorgungsamt bewertet nach Aktenlage, was Ihre Befunde belegen. Fehlende Befunde drücken das Ergebnis; das räumt die Begleitung vorher aus.

Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand versprechen, und wir tun es nicht. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein das Versorgungsamt, nicht der Arzt.

Was heißt Begleitung bis zum Bescheid?

Nach dem Bericht bleibt der Arzt für Sie erreichbar und beantwortet Fragen zu Ihren Unterlagen oder zur Begutachtung. Kommt der Bescheid, prüft er auf Wunsch, ob dessen medizinische Begründung Ihre Befunde trifft. Das gilt bis vier Wochen nach dem Bescheid, längstens zwölf Monate nach dem Gespräch, alles im Höchstbetrag.

Ob und wie Sie Widerspruch einlegen, klären Sie mit einem Sozialverband oder einer Anwältin. Braucht der Widerspruch eine neue ärztliche Stellungnahme, ist das eine neue Buchung.

Der Bescheid ist da, die Frist läuft. Reicht die Zeit?

Der Termin liegt frühestens 24 Stunden nach der Buchung, der Bericht kommt bis zu 5 Werktage nach dem Gespräch. Sie können ihn dem Widerspruch nachreichen.

Welche Frist für Sie gilt und bis wann Sie Widerspruch einlegen, klären Sie mit einem Sozialverband oder einer Anwältin; Fristen berechnen wir nicht.

Nennt der Bericht einen GdB?

Er nennt eine Spanne als ärztliche Einschätzung und begründet sie aus Ihren Befunden. Mehrere Störungen werden dabei nicht addiert, sondern in ihrer Gesamtwirkung betrachtet.

Er sagt ebenso deutlich, wenn die Unterlagen einen bestimmten Wert nicht tragen. Die Feststellung selbst trifft allein die Behörde.

Muss die Behörde dem Bericht folgen?

Nein. Die Behörde entscheidet selbst und ist an keine ärztliche Einschätzung gebunden. Der Bericht ist eine Unterlage unter mehreren, die Sie einreichen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Arztbriefe, Entlassungsberichte und Befunde der letzten zwei bis drei Jahre, dazu den letzten Bescheid, falls es einen gibt. Bis zu 60 Dateien als PDF oder Foto.

Fehlt etwas, bekommen Sie nach der Buchung einen Musterbrief für Ihre Ärzte.

Ich habe einen Bescheid erhalten. Wie schnell geht es?

Termine gibt es täglich bis 22 Uhr, frühestens 24 Stunden nach der Buchung, damit der Arzt Ihre Unterlagen vorher liest; meist noch in derselben Woche. Der Bericht folgt innerhalb von 5 Werktagen nach dem Gespräch (Montag bis Freitag, ohne bundesweite Feiertage).

Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Ob und wie Sie sie wahren, klären Sie mit einem Sozialverband oder einer Anwältin; wir berechnen keine Fristen.

Der Arzt hat mich nie untersucht. Geht das?

Der Bericht stützt sich auf die Befunde Ihrer behandelnden Ärzte und auf das Gespräch mit Ihnen. Er nennt jede Unterlage, auf der er beruht, und trennt Befunde von Ihren eigenen Angaben.

Dass keine körperliche Untersuchung stattfand, steht im Bericht. Wo ein Befund fehlt, benennt er die Lücke offen, statt sie zu überspielen oder zu schätzen.

Kann der GdB bei einem Verschlimmerungsantrag auch sinken?

Ja. Bei einer Neufeststellung prüft die Behörde alle Gesundheitsstörungen neu; hat sich eine gebessert, kann der Gesamt-GdB auch niedriger ausfallen.

Der Bericht sagt vorher, was Ihre aktuellen Befunde tragen, auch wenn das weniger ist als bisher. Ob Sie den Antrag stellen, entscheiden Sie.

Kann nicht mein Hausarzt den Bericht schreiben?

Fragen Sie ihn danach. Was Ihr Hausarzt selbst untersucht hat, beschreibt er am besten, und das hat Gewicht. Für einen Antrag zählt aber, was alle Ihre Unterlagen zusammen belegen, in der Gliederung, nach der die zuständige Stelle prüft. Dafür fehlt in der Sprechstunde meist die Zeit.

Der Arztbericht ersetzt Ihren Hausarzt nicht, er ergänzt ihn: Er führt die Unterlagen aller Behandler zusammen, ordnet sie nach diesem Raster und benennt, was noch fehlt.

Was kostet der Bericht, und zahlt eine Kasse?

Sie zahlen vorab höchstens 249 €. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte nach der tatsächlichen Arbeitszeit; liegt die Rechnung darunter, erhalten Sie die Differenz zurück.

Der Bericht ist eine Leistung auf Ihren Wunsch und für Selbstzahler. Krankenkassen und Pflegekassen erstatten ihn nicht.

Was, wenn meine Unterlagen nichts hergeben?

Dann gibt es keinen Bericht. Im Gespräch erfahren Sie, welche Befunde fehlen.

Berechnet wird in diesem Fall nur das Gespräch, der Rest der 249 € geht an Sie zurück. Gibt es einen Bericht, erhalten Sie ihn auch dann, wenn er sagt, was Ihre Befunde nicht belegen.

Begleitung buchenmax. 249 €
  • Höchstens 249 €nach Arbeitszeit
  • Übriges Geldwird erstattet
  • Termine ab morgentäglich bis 22 Uhr

Was die Begleitung ist und was nicht

  • Eine ärztliche Einschätzung Ihrer Befunde, keine Entscheidung: Die trifft allein die zuständige Stelle.
  • Kein Ergebnisversprechen: Der Bericht sagt auch, was Ihre Befunde nicht belegen, und nennt, was noch fehlt.
  • Kein Widerspruch, keine Antragsbegründung, keine Fristen: Das ist Rechtsdienstleistung, dafür gibt es Sozialverbände und Fachanwälte.
  • Keine körperliche Untersuchung: Grundlage sind Ihre Unterlagen und das Gespräch, beides wertet der Arzt selbst aus.

Was kostenlos geht

  • Antrag und Widerspruch beim Versorgungsamt kosten nichts.

  • Praxen geben Einsicht in Ihre Akte, die erste Kopie ist kostenlos.

    Musterbrief Patientenakte
  • Die Teilhabeberatung (EUTB) berät kostenlos, schon vor dem Antrag.

    Beratungsstelle finden

Wer den Rechtsteil macht

  • Fachanwälte für Sozialrecht: Widerspruch, Klage, Akteneinsicht.
  • VdK und SoVD beraten ihre Mitglieder und helfen beim Widerspruch.
  • Wir empfehlen keine Kanzlei und erhalten von niemandem Geld.

Selbstcheck, 2 Minuten

Lohnt sich die Begleitung für Sie?