Erwerbsminderungsrente: Ärztliche Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen
Ein Arzt liest Ihre Befunde und sagt Ihnen in zwei Werktagen schriftlich, ob sie ein Leistungsvermögen unter sechs Stunden stützen, was fehlt und was Sie als Nächstes tun.
17,49 €, fester Preis, nach GOÄ zum einfachen Satz
- Leistungsvermögen eingeschätzt
- Ihre Unterlagen sortiert
- Fehlende Befunde benannt
- Klarer nächster Schritt
- Ohne Terminnach Aktenlage
- In 2 Werktagenals PDF per Mail
- Storno kostenlosbis Arbeitsbeginn
Das steht in Ihrer Ersteinschätzung
01Ihre Einschätzung
Ob Ihre Befunde ein Leistungsvermögen unter sechs Stunden täglich stützen, begründet aus Ihren Unterlagen.
02Ihre Unterlagen sortiert
Alle Dokumente nach Gesundheitsstörung geordnet, mit Datum und dem, was davon für Ihren Antrag zählt.
03Was noch fehlt
Bis zu drei Befunde, die in Ihren Unterlagen noch fehlen, und welche Fachrichtung Ihnen jeden davon ausstellen kann.
04Ihr nächster Schritt
Eine klare Empfehlung mit Begründung: Ihre Befunde reichen, erst ergänzen oder ein Arztbericht ist sinnvoll.
Lohnt sich ein Arztbericht nicht, steht das so in Ihrer Einschätzung. Folgt er doch, wird die Ersteinschätzung nicht extra berechnet.
Ärztliche Antragsbegleitung: Mehr Chancen auf Ihre Erwerbsminderungsrente
Ein Arzt prüft Ihre Befunde, belegt Ihr Leistungsvermögen so, wie die Rentenversicherung es prüft, schreibt den Bericht zum Beilegen und begleitet Sie bis zum Bescheid.
- Befunde ärztlich geprüft
- Arztbericht in 5 Werktagen
- Begleitung bis zum Bescheid
- Höchstens 349 €nach Arbeitszeit
- Übriges Geldwird erstattet
- Termine ab morgentäglich bis 22 Uhr
Warum ärztliche Begleitung die Chancen erhöht
Fast jeder zweite Antrag wird abgelehnt (Deutsche Rentenversicherung, 2025). Die Rentenversicherung fragt nicht nach Diagnosen, sondern nach Stunden: Was können Sie noch täglich arbeiten? Genau dort setzt die ärztliche Begleitung an.
Entschieden wird nach Stunden
Die Rentenversicherung prüft Ihr Leistungsvermögen in Stunden am Tag. Befunde, die dazu nichts sagen, tragen nicht.
Arztbriefe sagen nicht alles
Ihre Ärzte schreiben für die Behandlung. Der Gutachter fragt nach Alltag, Belastbarkeit und Reha. Das steht selten darin.
Ein Arzt, der die Prüfung kennt
Er ordnet alle Befunde nach Funktionsbereichen und Leistungsbild, sagt, was fehlt, und worauf der Gutachter besonders achtet.
Was in der Begleitung steckt
- Prüfung aller Befunde durch einen Arzt, vor dem Gespräch
- 20 Minuten Videogespräch: was belegt ist und was fehlt
- Signierter Arztbericht zu Leistungsbild und Stunden am Tag
- Vorbereitung auf die Begutachtung der Rentenversicherung
- Musterbrief für fehlende Befunde bei Ihren Ärzten
- Begleitung bis zum Bescheid und seine ärztliche Einordnung
Alles im Höchstbetrag von 349 € enthalten, abgerechnet nach Arbeitszeit. Was darunter bleibt, wird erstattet.
So läuft es ab
- 01
Termin wählen und bezahlen
349 € bei der Buchung, Termin ab 24 Stunden danach. Storno bis zum Beginn kostenlos.
- 02
Unterlagen hochladen
Gleich nach der Buchung: Arztbriefe und Befunde der letzten drei Jahre. Der Arzt liest alles vorher.
- 03
20 Minuten Videogespräch
Der Arzt bespricht Ihre Befunde, klärt offene Punkte und fragt, was die Unterlagen nicht sagen.
- 04
Arztbericht und Begleitung
Signierter Arztbericht als PDF in 5 Werktagen, danach Begleitung bis zum Bescheid.
Was im Arztbericht steht
Der Bericht spricht die Sprache der Rentenversicherung: Funktionsbereiche, Leistungsbild (was Sie noch können) und Stunden am Tag.
Ärztlicher Bericht
Funktionsbereiche und ihre Auswirkung auf die Arbeit
Psyche
Diagnose mit Beleg: Rezidivierende depressive Störung, mittelgradige Episode. U5, 21.08.2026
Einschränkung: Konzentration lässt nach 20 bis 30 Minuten deutlich nach
Auswirkung auf die Arbeit: Kein Zeitdruck, keine Schichtarbeit, erhöhter Pausenbedarf
Schmerz
Diagnose mit Beleg: Chronische Schmerzstörung. U3, 14.11.2025
Einschränkung: Dauerschmerz im unteren Rücken, Zunahme unter Belastung
Auswirkung auf die Arbeit: Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen, keine Zwangshaltungen
Leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes: 3 bis unter 6 Stunden täglich, mit Begründung je Funktionsbereich.
- Verzeichnis Ihrer Unterlagen mit Datum, Verfasser und Fachrichtung
- Krankheitsverlauf in zeitlicher Folge
- Je Funktionsbereich: Diagnose mit Beleg, Einschränkung, Auswirkung auf die Arbeit
- Ärztliche Einschätzung des Leistungsvermögens als Stundenkorridor, mit Begründung
- Leistungsbild: Arbeitsschwere, Arbeitshaltung, Arbeitsorganisation
- Bisherige Therapien und ihr Ergebnis, Medikation mit Nebenwirkungen
- Einschätzung, ob eine Rehabilitation in Betracht kommt
- Fehlende Befunde und Ihre behandelnden Ärzte für das Antragsformular
Preis: 349 € Höchstbetrag, abgerechnet nach Arbeitszeit
Ärzte dürfen keine Pauschalen berechnen und kein Honorar vom Ergebnis abhängig machen. Es gilt die Gebührenordnung für Ärzte.
- Sie zahlen 349 € bei der Buchung. Mehr wird es nie.
- Die Rechnung folgt der Zeit, die der Arzt tatsächlich gebraucht hat.
- Was darunter bleibt, wird automatisch erstattet.
- Kein Bericht, kein Honorar dafür
- Reichen Ihre Unterlagen für einen Bericht nicht aus, sagt der Arzt das im Gespräch und nennt, was fehlt. Dann zahlen Sie nur das Gespräch (20,11 €), der Rest der 349 € wird erstattet. Einen Bericht erhalten Sie auch, wenn er Lücken benennt.
- Sozialtarif
- Mit Bürgergeld oder Grundsicherung höchstens 165 €: alle Gebühren zum einfachen Satz. Den Nachweis laden Sie nach der Buchung hoch.
- Storno
- Bis zum Beginn des Gesprächs kostenlos, die Erstattung läuft automatisch.
So wird abgerechnet
| Beratung im Videogespräch (Nr. 1) | 10,72 € |
|---|---|
| Bericht, je angefangene Stunde Arbeitszeit (Nr. 85, 2,3-facher Satz) | 67,03 € |
| Schreibgebühr je Seite (Nr. 95) | 3,50 € |
Beispiel: drei Stunden Arbeit, acht Seiten Bericht
- Rechnung
- 239,81 €
- Bei der Buchung gezahlt
- 349,00 €
- Sie erhalten zurück
- 109,19 €
Wer macht was
Ihr Hausarzt
behandelt Sie und schreibt auf, was er selbst untersucht hat. Für die Gliederung eines Antrags fehlt ihm oft die Zeit.
Sozialverband oder Fachanwältin
führen Widerspruch und Fristen und vertreten Sie gegenüber der Behörde. Beide raten, ärztliche Unterlagen beizulegen.
Die ärztliche Begleitung
legt die Befunde aller Ihrer Ärzte so nebeneinander, wie die Stelle prüft, sagt, was fehlt, und bleibt bis zum Bescheid.
Wer Sie begleitet
Ein in Deutschland approbierter Arzt in eigener Praxis. Er untersucht Sie nicht, sondern arbeitet aus Ihren Unterlagen und dem Gespräch, liest alles selbst und signiert den Bericht qualifiziert elektronisch. Seinen Namen und sein Foto sehen Sie bei der Buchung, sobald Sie einen Termin gewählt haben.
Lohnt sich die Begleitung für Sie?
Sechs Fragen, kostenlos und ohne Anmeldung, das Ergebnis direkt danach.
Frage 1 von 6
Ihr Ergebnis
Begleitung buchenmax. 349 €Orientierung aus Ihren Antworten, keine ärztliche Einschätzung.
Häufige Fragen
Was ist die ärztliche Ersteinschätzung?
Ein in Deutschland approbierter Arzt liest Ihren Bescheid und Ihre Befunde und sagt Ihnen schriftlich, ob Ihre Befunde ein Leistungsvermögen unter sechs Stunden täglich stützen, welche Unterlagen noch fehlen und was Sie als Nächstes tun können.
Sie stützt sich allein auf Ihre Unterlagen, ohne Gespräch und ohne Untersuchung. Sie ist für Sie bestimmt, nicht zum Einreichen bei der zuständigen Stelle.
Was kostet sie, und wie schnell kommt sie?
17,49 € als fester Preis, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (Nr. 80, einfacher Satz). Sie kommt in zwei Werktagen als PDF per E-Mail, gezählt ab Ihrem Start auf der Unterlagenseite.
Bis der Arzt mit der Bearbeitung beginnt, können Sie kostenlos stornieren, mit einem Klick auf Ihrer Unterlagenseite. Die Zahlung geht dann vollständig zurück.
Und wenn ich danach den Arztbericht möchte?
Dann buchen Sie die Antragsbegleitung über den Link, der in Ihrer Ersteinschätzung steht. Entsteht der Arztbericht, wird die Ersteinschätzung nicht extra berechnet: Die gezahlten 17,49 € gehen mit der Abrechnung des Berichts zurück.
Lohnt sich ein Bericht nicht, steht das so in Ihrer Einschätzung.
Erhöht die Begleitung wirklich meine Chancen?
Die Rentenversicherung bewertet, was Ihre Befunde über Ihre Belastbarkeit belegen. Fehlende Befunde drücken das Ergebnis; das räumt die Begleitung vorher aus.
Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand versprechen, und wir tun es nicht. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein die Rentenversicherung, nicht der Arzt.
Was heißt Begleitung bis zum Bescheid?
Nach dem Bericht bleibt der Arzt für Sie erreichbar und beantwortet Fragen zu Ihren Unterlagen oder zur Begutachtung. Kommt der Bescheid, prüft er auf Wunsch, ob dessen medizinische Begründung Ihre Befunde trifft. Das gilt bis vier Wochen nach dem Bescheid, längstens zwölf Monate nach dem Gespräch, alles im Höchstbetrag.
Ob und wie Sie Widerspruch einlegen, klären Sie mit einem Sozialverband oder einer Anwältin. Braucht der Widerspruch eine neue ärztliche Stellungnahme, ist das eine neue Buchung.
Die Begutachtung ist schon in wenigen Tagen. Reicht die Zeit?
Der Termin liegt frühestens 24 Stunden nach der Buchung, der Bericht kommt bis zu 5 Werktage nach dem Gespräch. Liegt die Begutachtung früher, hilft das Gespräch trotzdem: Sie wissen danach, was Sie bereitlegen und worauf der Gutachter achtet.
Den Bericht können Sie der Rentenversicherung nachreichen, auch nach der Begutachtung.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Der Gutachter fragt nach Ihrem Tagesablauf, Ihren Beschwerden und danach, was Sie noch können. Hilfreich ist, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und zu dem passen, was Sie schildern.
Der Bericht ordnet Ihre Befunde und benennt Lücken. Antworten üben wir nicht ein.
Nennt der Bericht, wie viele Stunden ich arbeiten kann?
Er nennt einen Stundenkorridor als ärztliche Einschätzung und begründet ihn je Funktionsbereich aus Ihren Befunden. Er sagt auch, wenn die Unterlagen eine Einschränkung nicht belegen.
Die Entscheidung über die Rente trifft allein die Rentenversicherung.
Muss die Rentenversicherung dem Bericht folgen?
Nein. Die Rentenversicherung entscheidet selbst und ist an keine ärztliche Einschätzung gebunden. Der Bericht ist eine Unterlage unter mehreren, die Sie einreichen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Fachärztliche Berichte der letzten zwei Jahre, Entlassungsberichte aus Klinik und Reha, Medikationsplan, den Bescheid, falls es einen gibt. Bis zu 60 Dateien als PDF oder Foto.
Fehlt etwas, bekommen Sie nach der Buchung einen Musterbrief für Ihre Ärzte.
Der Arzt hat mich nie untersucht. Geht das?
Der Bericht stützt sich auf die Befunde Ihrer behandelnden Ärzte und auf das Gespräch mit Ihnen. Er nennt jede Unterlage, auf der er beruht, und trennt Befunde von Ihren eigenen Angaben.
Dass keine körperliche Untersuchung stattfand, steht im Bericht. Wo ein Befund fehlt, benennt er die Lücke offen, statt sie zu überspielen oder zu schätzen.
Ablehnung erhalten: Widerspruch oder neuer Antrag?
Das ist eine Rechtsfrage, die die kostenlose Beratung der Rentenversicherung, ein Sozialverband oder eine Anwältin mit Ihnen klärt; wir beraten dazu nicht.
Medizinisch gilt für beide Wege: Neue oder aktuellere Befunde sind der Grund, warum eine Entscheidung anders ausfallen kann. Der Bericht zeigt, welche fehlen.
Kann nicht mein Hausarzt den Bericht schreiben?
Fragen Sie ihn danach. Was Ihr Hausarzt selbst untersucht hat, beschreibt er am besten, und das hat Gewicht. Für einen Antrag zählt aber, was alle Ihre Unterlagen zusammen belegen, in der Gliederung, nach der die zuständige Stelle prüft. Dafür fehlt in der Sprechstunde meist die Zeit.
Der Arztbericht ersetzt Ihren Hausarzt nicht, er ergänzt ihn: Er führt die Unterlagen aller Behandler zusammen, ordnet sie nach diesem Raster und benennt, was noch fehlt.
Was kostet der Bericht, und zahlt eine Kasse?
Sie zahlen vorab höchstens 349 €. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte nach der tatsächlichen Arbeitszeit; liegt die Rechnung darunter, erhalten Sie die Differenz zurück.
Der Bericht ist eine Leistung auf Ihren Wunsch und für Selbstzahler. Krankenkassen und Pflegekassen erstatten ihn nicht.
Was, wenn meine Unterlagen nichts hergeben?
Dann gibt es keinen Bericht. Im Gespräch erfahren Sie, welche Befunde fehlen.
Berechnet wird in diesem Fall nur das Gespräch, der Rest der 349 € geht an Sie zurück. Gibt es einen Bericht, erhalten Sie ihn auch dann, wenn er sagt, was Ihre Befunde nicht belegen.
- Höchstens 349 €nach Arbeitszeit
- Übriges Geldwird erstattet
- Termine ab morgentäglich bis 22 Uhr
Was die Begleitung ist und was nicht
- Eine ärztliche Einschätzung Ihrer Befunde, keine Entscheidung: Die trifft allein die zuständige Stelle.
- Kein Ergebnisversprechen: Der Bericht sagt auch, was Ihre Befunde nicht belegen, und nennt, was noch fehlt.
- Kein Widerspruch, keine Antragsbegründung, keine Fristen: Das ist Rechtsdienstleistung, dafür gibt es Sozialverbände und Fachanwälte.
- Keine körperliche Untersuchung: Grundlage sind Ihre Unterlagen und das Gespräch, beides wertet der Arzt selbst aus.
Was kostenlos geht
Der Rentenantrag und der Widerspruch kosten nichts.
Die Rentenversicherung berät kostenlos: 0800 1000 4800.
Beratung findenPraxen geben Einsicht in Ihre Akte, die erste Kopie ist kostenlos.
Musterbrief Patientenakte
Wer den Rechtsteil macht
- Fachanwälte für Sozialrecht: Widerspruch, Klage, Akteneinsicht.
- VdK und SoVD beraten ihre Mitglieder und helfen beim Widerspruch.
- Registrierte Rentenberater: Beratung und Vertretung.
- Wir empfehlen keine Kanzlei und erhalten von niemandem Geld.