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Ärztliche Videosprechstunde: Bescheinigung für die Ernährungsberatung

Ein approbierter Arzt prüft per Video, ob Ihre Ernährungstherapie medizinisch notwendig ist. Wenn ja, stellt er die Notwendigkeitsbescheinigung aus.

Was der Arzt prüft

Die Notwendigkeitsbescheinigung hält fest, dass eine Ernährungstherapie medizinisch notwendig ist.

Ihre Erkrankung

Diagnosen, Beschwerden und Arzneimittel, aus Gespräch und Unterlagen.

Ihre Werte

Größe und Gewicht, dazu Laborwerte wie HbA1c, Blutfette, Harnsäure.

Die Notwendigkeit

Ist die Therapie notwendig, bescheinigt er das. Sonst sagt er Ihnen, warum.

So läuft es ab

  1. 01

    Termin wählen und bezahlen

    29,99 €, Termine täglich bis 22 Uhr, meist noch heute. Storno bis zum Beginn kostenlos.

  2. 02

    Angaben machen

    Krankenkasse, Anschrift und Geburtsdatum, auf Wunsch Laborwerte und Arztbriefe.

  3. 03

    Gespräch per Video

    Der Arzt spricht mit Ihnen über Ihre Erkrankung und prüft, ob die Therapie notwendig ist.

  4. 04

    Bescheinigung und Rechnung

    Ist die Therapie notwendig, kommt die Bescheinigung mit der Rechnung per E-Mail.

Wer macht was

Der Arzt

Prüft per Video, ob die Therapie notwendig ist, und bescheinigt das nur dann.

Ihre Ernährungsfachkraft

Macht die Therapie selbst, auf ärztliche Verordnung. Sie wählen sie frei.

Ihre Krankenkasse

Entscheidet über den Zuschuss, bei Beihilfe und privater Versicherung ebenso.

Preis: 29,99 € für die Sprechstunde

Fester Preis nach GOÄ

Beratung und Untersuchung per Video, die Bescheinigung ist im Preis enthalten.

Ärztliche Einschätzung

In jedem Fall bespricht der Arzt mit Ihnen persönlich, wie er Ihre Lage sieht.

Storno kostenlos

Bis zum Beginn des Gesprächs, den Betrag erhalten Sie automatisch zurück.

Die Sprechstunde zahlen Sie selbst. Ein Zuschuss der Krankenkasse gilt der Therapie bei Ihrer Fachkraft.

Häufige Fragen

Wofür brauche ich die Notwendigkeitsbescheinigung?

Nach den Standards der Fachverbände behandelt Ihre Ernährungsfachkraft eine Erkrankung nur auf ärztliche An- oder Verordnung. Viele Krankenkassen wollen die Bescheinigung zudem vor dem ersten Termin sehen, Beihilfe und private Versicherung erstatten nur verordnete Therapien.

Gibt die Krankenkasse einen Zuschuss?

Viele Krankenkassen bezuschussen eine Ernährungstherapie bei einer Erkrankung. Ob und wie viel, entscheidet Ihre Kasse, einen Anspruch darauf gibt es nicht (§ 43 SGB V). Die Sprechstunde zahlen Sie selbst, der Zuschuss gilt der Therapie bei Ihrer Fachkraft.

Gilt das auch für Beihilfe und private Versicherung?

Ja. Steht mit Ihrer Fachkraft schon fest, wie viele Termine es werden, trägt der Arzt die Verordnung gleich auf der Bescheinigung ein. Ob die Ernährungstherapie erstattet wird, regeln Ihr Versicherungstarif und die Vorschriften Ihrer Beihilfestelle.

Darf ein Arzt das per Video bescheinigen?

Ja. Ein approbierter Arzt darf eine Bescheinigung auch nach einem Gespräch per Video ausstellen, wenn er die Lage dabei sorgfältig beurteilen kann. Dafür liest er vorher Ihre Unterlagen und Laborwerte und fragt im Gespräch gezielt nach.

Wann kommt eine Ernährungstherapie infrage?

Häufige Anlässe sind Übergewicht, Diabetes oder erhöhter Blutzucker, erhöhte Blutfette, Bluthochdruck, Erkrankungen von Magen, Darm oder Leber und Unverträglichkeiten. Ob die Therapie in Ihrem Fall notwendig ist, beurteilt der Arzt im Gespräch.

Welche Unterlagen brauche ich?

Pflicht ist keine. Hilfreich sind Arztbriefe, aktuelle Laborwerte wie HbA1c, Blutfette, Harnsäure, Kreatinin oder TSH und Ihr Medikationsplan. Sie laden alles nach der Buchung als Foto oder PDF hoch, der Arzt liest es vor dem Gespräch.

Was steht auf der Bescheinigung?

Der Arzt nutzt den Vordruck der Fachverbände (VDOE, VDD, VFED, QUETHEB und DGE): Diagnosen, Auftrag an die Fachkraft und die beigefügten Befunde. Ist die Therapie notwendig, kommt die Bescheinigung als signiertes PDF per E-Mail, zusammen mit der Rechnung.

Was, wenn die Therapie nicht notwendig ist?

Dann stellt der Arzt keine Bescheinigung aus und erklärt Ihnen, warum. Bezahlt ist die Sprechstunde, Sie erhalten die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.

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Was die Sprechstunde nicht ist