Ärztliche Videosprechstunde: Konsiliarbericht für die Psychotherapie
Ein approbierter Arzt klärt per Video, ob körperliche Ursachen mitspielen, und füllt den Konsiliarbericht für Ihre Beihilfe oder Versicherung aus.
- Gespräch per Video, ohne App
- Vordruck Ihres Kostenträgers
- Original per Post, Kopie per E-Mail
- 37,99 €fester Preis
- Storno kostenlosbis zum Beginn
- Termine meist heutetäglich bis 22 Uhr
Was der Arzt klärt
Vor einer Psychotherapie muss ein Arzt klären, ob körperliche Ursachen die Beschwerden erklären.
Körperliche Ursachen
Schilddrüse, Blutwerte, Arzneimittel, aus Gespräch und Unterlagen.
Begleitende Behandlung
Ob neben der Therapie ein Arzt mitbehandeln oder etwas abklären muss.
Gegenanzeigen
Ob etwas gegen eine Psychotherapie spricht. Er hält es im Bericht fest.
So läuft es ab
- 01
Termin wählen und bezahlen
37,99 €, Termine täglich bis 22 Uhr, meist noch heute. Storno bis zum Beginn kostenlos.
- 02
Angaben machen
Versicherung, Therapiepraxis, Vorerkrankungen, auf Wunsch Laborwerte und Arztbriefe.
- 03
Gespräch per Video
Der Arzt spricht mit Ihnen über Ihre Beschwerden und klärt, ob Körperliches mitspielt.
- 04
Bericht und Rechnung
Kopie und Rechnung direkt nach dem Gespräch per E-Mail, das Original per Post.
Wer macht was
Der Arzt
Klärt per Video die körperliche Seite und füllt den Konsiliarbericht aus.
Ihre Therapiepraxis
Macht die Psychotherapie und legt den Bericht ihrem Antrag bei.
Ihr Kostenträger
Beihilfe oder Versicherung entscheidet über die Kosten der Therapie.
Preis: 37,99 € mit Bericht
Fester Preis nach GOÄ
Beratung, Untersuchung per Video, der Bericht und das Porto sind enthalten.
Bericht in jedem Fall
Was per Video offen bleibt, steht als nötige Untersuchung im Bericht.
Storno kostenlos
Bis zum Beginn des Gesprächs, den Betrag erhalten Sie automatisch zurück.
Die Rechnung nach GOÄ können Sie bei Beihilfe und privater Versicherung einreichen.
Häufige Fragen
Wofür brauche ich den Konsiliarbericht?
Vor einer Psychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten muss ein Arzt körperliche Ursachen abklären (§ 1 Abs. 2 PsychThG). Die Beihilfe verlangt den Bericht bei der Langzeittherapie, die DKV vor Beginn, und auch wer selbst zahlt, braucht die Abklärung für seine Therapiepraxis.
Gilt das auch für gesetzlich Versicherte?
Nicht für die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse: Dort nehmen die Kassen den Konsiliarbericht nur von Vertragsärzten. Zahlen Sie die Therapie selbst, gilt er.
Welcher Vordruck wird genutzt?
Der Vordruck Ihres Kostenträgers: Beihilfe Berlin, Beihilfe des Bundes oder DKV. Bei anderen Beihilfestellen, privaten Versicherungen und Selbstzahlern nutzt der Arzt den Berliner Vordruck, alle Vordrucke fragen dieselben Punkte ab.
Wie kommt der Bericht an?
Der Arzt druckt den Bericht aus, unterschreibt ihn von Hand und schickt ihn per Post an Ihre Therapiepraxis oder an Sie, für die Beihilfe ohne Ihren Namen, so verlangt es die Beihilfe. Eine Kopie und die Rechnung erhalten Sie nach dem Gespräch per E-Mail.
Darf ein Arzt das per Video?
Ja. Ein approbierter Arzt darf auch nach einem Gespräch per Video berichten, wenn er die Lage dabei sorgfältig beurteilen kann. Dafür liest er vorher Ihre Unterlagen und fragt gezielt nach. Was nur vor Ort zu klären ist, steht als notwendige Untersuchung im Bericht.
Welche Unterlagen brauche ich?
Pflicht ist keine. Hilfreich sind aktuelle Laborwerte wie Blutbild, Schilddrüse, Leber- und Nierenwerte, dazu Arztbriefe und Ihr Medikationsplan. Sie laden alles nach der Buchung als Foto oder PDF hoch, und der Arzt liest es vor dem Gespräch.
Was kostet der Bericht?
37,99 € für Sprechstunde und Bericht, nach der Gebührenordnung für Ärzte. Die Rechnung können Sie bei Beihilfe und privater Versicherung einreichen.
- 37,99 €fester Preis
- Storno kostenlosbis zum Beginn
- Termine meist heutetäglich bis 22 Uhr
Was die Sprechstunde nicht ist
- Keine Psychotherapie, die macht Ihre Therapiepraxis.
- Keine Untersuchung vor Ort und keine Behandlung.
- Kein Bericht für die gesetzliche Krankenkasse.
- Keine Zusage zur Kostenübernahme der Therapie.